Nutzung des Siegels bei Honig
Im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz sind die Anforderungen für die "Ohne Gentechnik" Kennzeichnung von Honig nicht explizit beschrieben. Zudem hat erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) vom 6. September 2011 für Klarheit bei der Bewertung von gentechnisch verändertem Pollen im Honig gesorgt. Vor diesem Hintergrund hat der VLOG Kriterien für die "Ohne Gentechnik" Kennzeichnung von Honig und anderen Imkererzeugnissen erarbeitet. Auf Grundlage dieser Kriterien wird der VLOG Lizenzen für die Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik" Siegels vergeben.





