Ohne Gentechnik - Logo

Zentrale Voraussetzungen zur Nutzung des Siegels

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, seine Produkte mit dem "Ohne-Gentechnik"-Logo oder den Worten "ohne Gentechnik" kennzeichnen. In beiden Fällen gilt §3a des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG).

Die Unternehmen müssen hierfür glaubhaft darlegen, dass ihre Produkte, die gesetzlichen Voraussetzungen nach §3a und §3b des EGGenTDurchfG erfüllen. Die Vorgaben variieren je nach Branche und Produkt. Damit der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik das Siegel vergeben kann, muss der Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen und relevante Dokumente einreichen.

NEUE SIEGELNUTZER

02.05.2012

Biohennen AG

Die Biohennen AG kann Eier mit dem "Ohne Gentechnik" Siegel kennzeichnen.

02.05.2012

Zabler Nudeln

Die Bernhard Zabler GmbH & Co. KG kann Nudeln mit dem "Ohne Gentechnik" Siegel kennzeichnen.

01.05.2012

Bayerische Milchindustrie

Die Bayerische Milchindustrie eG kann H-Milch mit dem "Ohne Gentechnik" Siegel kennzeichnen.

01.05.2012

Viciunai ir partneriai

Viciunai ir partneriai kann Fisch mit dem "Ohne Gentechnik" Siegel kennzeichnen.