Lückenhafte "Mit-Gentechnik"-Kennzeichnung
Europa hat weltweit die strengsten Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Dennoch weist auch die EU-Gesetzgebung große Lücken auf: Nur wenn gentechnisch veränderte Pflanzen direkt zu Lebensmitteln verarbeitet werden, muss dies für den Verbraucher durch einen entsprechenden Hinweis auf der Zutatenliste ersichtlich sein.
Doch fast alle gentechnisch veränderten Pflanzen gelangen über den Umweg des Tierfutters in die Nahrungsmittelproduktion: Hühner, Kühe und Schweine werden mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert und wir verzehren dann ihre Milch, Eier und ihr Fleisch. Diese Produkte müssen laut EU-Gesetzgebung jedoch nicht gekennzeichnet werden.
„Ohne Gentechnik“ schließt die Kennzeichnungslücke
Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung 2008 dazu entschlossen, ein Gesetz zur freiwilligen "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung zu erlassen. Danach können Lebensmittelproduzenten ihre Produkte mit diesem Prädikat bewerben, wenn sie strenge gesetzliche Auflagen einhalten.
Durch die "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung können Verbraucher so über den Bio-Bereich hinaus Produkte wählen, die ohne gentechnisch veränderte Pflanzen hergestellt wurde.






