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Liebe Leserinnen und Leser,
ab Juli 2028 können Verbraucher:innen beim Einkauf nicht mehr zuverlässig erkennen, ob bei der Herstellung ihrer Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wurde. Für Neue-Gentechnik-Pflanzen der Kategorie „NGT1“ entfällt durch die neue EU-NGT-Verordnung ab dann die bisherige gesetzliche Kennzeichnungspflicht.
Umso wichtiger wird dann eine „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung der Produkte im Supermarkt, die auch NGT1 ausschließt. Die große Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet vom Handel, dass er auf diesem Weg für Transparenz sorgt. Unsere Branche steht jetzt also vor der großen Aufgabe, auch NGT1 wirksam aus ihren Wertschöpfungsketten auszuschließen.
Dafür wäre es sehr hilfreich, wenn die bestehenden nationalen Schutzregeln beim Gentechnik-Anbau künftig weiterhin auch für NGT1 angewendet werden, wie es laut unserem Rechtsgutachten möglich und geboten ist. Bei der Politik und insbesondere beim Bundeslandwirtschaftsministerium muss die „Ohne Gentechnik“-Wirtschaft jetzt noch viel Überzeugungsarbeit für eine entsprechende Umsetzung leisten. Unterstützen Sie uns gerne dabei! Außerdem überarbeitet der VLOG im Austausch mit vielen Expert:innen aus der Praxis seinen Standard, um künftig auch den NGT1-Ausschluss bei „Ohne Gentechnik“ zuverlässig zu gewährleisten.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr VLOG-Team
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