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Verbraucher:innen: Handel soll „Ohne Neue Gentechnik“ erkennbar machen
72 Prozent der Verbraucher:innen sehen die Handelsunternehmen in der Pflicht, künftig auf diese Weise für Transparenz im Supermarktregal zu sorgen. Das ist Teilergebnis einer breit angelegten repräsentativen Marktforschungsstudie von Prof. Dr. Holger Buxel von der Fachhochschule Münster zum Thema „Neue Gentechnik in Lebensmitteln“ im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) im Frühjahr 2026.
Die neuen Regeln der im Juni 2026 verabschiedeten EU-NGT-Verordnung müssen ab Juli 2028 angewendet werden. Damit wird unter anderem die bisherige Gentechnik-Pflichtkennzeichnung für die neu definierte Kategorie der „NGT1“-Pflanzen abgeschafft. Studien zufolge dürfte das über 90 Prozent der künftigen NGT betreffen.
Verbraucher:innen werden sich deshalb beim Einkauf langfristig womöglich auch bei Brot, Bier, Bananen oder Babybrei nicht mehr sicher sein können, ob sie mit NGT hergestellt wurden. Nach Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht bleibt die Möglichkeit einer freiwilligen „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, die auch alle Arten von NGT inklusive NGT1 ausschließt – dasselbe gilt für Bio-Produkte. Die meisten Verbraucher:innen erwarten der Studie zufolge jetzt vom Handel, dass er diese neue gesetzliche „Kennzeichnungslücke“ schließt.
Im Rahmen der Marktforschungsstudie zu Neuer Gentechnik in Lebensmitteln im April 2026 beantworteten 47 Prozent die Frage „Erwarten Sie von Lebensmittelhändlern, dass diese dafür sorgen, dass bei den Produkten in ihrem Sortiment klar erkennbar ist, welche Produkte ohne neue Gentechnik hergestellt sind?“ mit „Ja“ und 25 Prozent mit „eher ja“. Zusammen sehen also fast drei Viertel der 1.057 Befragten den Handel in der Verantwortung, künftig für Transparenz bei NGT zu sorgen. 8 Prozent beantworteten die Frage mit „eher nein“ und 4 Prozent mit Nein. Der relativ große Anteil von 16 Prozent Unentschiedenen deutet darauf hin, dass das Thema NGT nach wie vor noch nicht allen bekannt ist.