„VLOG geprüft“-Siegel: Anforderungen

Wenn Sie mit dem „VLOG geprüft“-Siegel auf Futtermitteln werben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Lizenz zur Nutzung des Siegels. Handeln Sie ausschließlich verpackte Ware und die Artikel sind bereits durch den Hersteller rechtmäßig mit dem „VLOG geprüft“-Siegel gekennzeichnet worden, können Sie das Siegel ohne eine weitere Lizenz auf Ihren Dokumenten und Werbematerialien verwenden.

Grundsätzlich kann jedes Futtermittel-Unternehmen mit dem „VLOG geprüft“-Siegel werben, sofern es die Anforderungen des VLOG-Standards oder eines als gleichwertig anerkannten Standards erfüllt und einen Lizenzvertrag abschließt.

Die Unternehmen müssen hierfür glaubhaft darlegen, dass ihre Produkte nach den VO (EG) Nr. 1829/2003 bzw. Nr. 1830/2003 nicht als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden müssen. Hierfür ist eine Zertifizierung nach VLOG-Standard oder nach einem vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standard durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle notwendig. Die Anforderungen variieren je nach Tätigkeitsbereich und Produkt.