Anforderungen für eine Zertifizierung
Unternehmen, die sich nach dem VLOG-Standard zertifizieren lassen möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Das wird zum Start der Zertifizierung und danach regelmäßig vor-Ort von einer Zertifizierungsstelle kontrolliert.
Ziel dieser Prüfpunkte ist es, das Risiko eines Verstoßes gegen das deutsche EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz zu minimieren und damit die Sicherheit der „Ohne Gentechnik“-Produktion zu gewährleisten.
- Aktuelle Betriebsbeschreibung mit den wichtigsten Betriebsdaten
- Umfassendes aktuelles Risikomanagement
- Krisenmanagement für Umgang mit Verstößen und GVO
- System zur Trennung von VLOG-Ware und anderer Ware
- Rückverfolgbarkeit von Ware und Tieren
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
- Durchführen von Probenahme und GVO-Analyse (abhängig von Tätigkeitsbereich und Risiko)
- Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen
- Einhaltung der Mindestfütterungsfrist in der Tierhaltung
- Risikobewertung von Rohstoffen im Bereich Futtermittelherstellung und Lebensmittelverarbeitung
- Gesonderte Anforderungen für mobile Mahl- und Mischanlagen
- Die vertragliche Bindung zwischen Gruppen- und Matrixorganisatoren und ihren Mitgliedern
Prüfung und Bewertung der Anforderungen
Im Audit prüft die Zertifizierungsstelle anhand der entsprechenden VLOG-Checkliste welche Anforderungen voll, teilweise oder gar nicht erfüllt werden. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob einem Unternehmen ein Zertifikat ausgestellt wird oder nicht. Für alle größeren und kleineren Abweichungen sind Korrekturmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Besonders wichtige Prüfpunkte – wie Rückverfolgbarkeit und Krisenmanagement – sind im VLOG-Standard als K.O.-Anforderungen definiert. Findet hier ein größerer Verstoß statt, so führt dies umgehend zum Entzug des VLOG-Zertifikats. Möchte ein Unternehmen mit K.O.-Bewertung wieder in die VLOG-Zertifizierung einsteigen, so muss ein neues Audit erfolgen, in welchem geprüft wird, ob die Abweichungen beseitigt wurden.