Absicherung des Siegels
Das „Ohne GenTechnik“-Siegel bietet Orientierung und die Sicherheit, dass in den gekennzeichneten Lebensmitteln bis zum Bestimmungsgrenzwert von 0,1% je Zutat keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind. Außerdem wurde auch bei der Tierfütterung innerhalb von strengen Fristen auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen (nach EU-Recht nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet) verzichtet. Die Fütterungsfristen sind im deutschen EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) definiert.
Das Prüfsiegel ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke und darf ausschließlich von Unternehmen genutzt werden, die die Kriterien des EGGenTDurchfG einhalten und dies durch entsprechende Nachweise in Form einer unabhängigen Zertifizierung glaubhaft machen können. Das Siegel wurde im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschaffen. Inzwischen ist der VLOG Inhaber der Markenrechte und exklusiv für die Vergabe und Verwaltung des Siegels zuständig.
Nutzen der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung
Die EU-Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003) sieht einen Hinweis in der Zutatenliste vor, wenn das Produkt aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurde (z.B. ein Pflanzenöl hergestellt aus gentechnisch veränderten Sojabohnen). Tierische Produkte wie Milch, Eier und Fleisch sind von der Kennzeichnung ausgenommen, auch wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind. Eine Änderung der EU-Gesetze ist derzeit politisch nicht durchsetzbar.
Die freiwillige „Ohne Gentechnik“ Kennzeichnung ist eine deutsche Regelung. Sie bietet Unternehmen, die auch im Tierfutter auf gentechnisch unveränderte Pflanzen setzen, die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem entsprechenden Label oder Hinweis zu bewerben. Verbraucher:innen können mit dem Kauf von so gekennzeichneten Lebensmitteln eine gentechnikfreie Landwirtschaft fördern.