„Ohne GenTechnik“-Siegel: Anforderungen
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das die Anforderungen des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG) erfüllt, seine Produkte mit den Worten „ohne Gentechnik“ kennzeichnen.
Wenn jedoch das einheitliche „Ohne GenTechnik“-Siegel eingesetzt werden soll, ist dies vorab beim VLOG zu beantragen. Die Unternehmen müssen dafür glaubhaft darlegen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Voraussetzungen nach §3a und §3b des EGGenTDurchfG erfüllen. Hierfür ist eine Zertifizierung nach VLOG-Standard oder nach einem vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standard durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle notwendig. Die Anforderungen variieren je nach Branche und Produkt.
Damit der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik das Siegel vergeben kann, muss der Antragsteller einen Fragebogen ausfüllen und relevante Dokumente einreichen.