Zertifizierung beantragen (VLOG-ID)

Der Abschluss des Standardnutzungsvertrags und die Erfüllung der Anforderungen im VLOG-„Ohne Gentechnik“-Produktions- und Prüfstandard sind Voraussetzung für eine VLOG-Zertifizierung. Mit Abschluss des Standardnutzungsvertrages teilt der VLOG dem zu zertifizierenden Unternehmen eine VLOG-ID zu. Ein Unternehmen kann sich dabei je nach Bedarf für eine oder mehrere Tätigkeiten oder Produkte zertifizieren lassen. Eine komplette Umstellung aller Tätigkeiten und Produkte auf VLOG-Standard ist nicht erforderlich, solange eine nachvollziehbare und konsequente Trennung der Warenströme gewährleistet wird.

Alternativ zu einer VLOG-Zertifizierung ist je nach Tätigkeitsbereich auch eine Zertifizierung nach einem vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standard möglich.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Standardnutzungsvertrag und zur Beantragung der VLOG-ID, zum Zertifizierungsprozess, den verschiedenen Zertifizierungsarten im VLOG-System und den Kosten einer Zertifizierung.

 

Zwischen dem Standardgeber VLOG und dem zu zertifizierenden Unternehmen ist ein unentgeltlicher Vertrag (Standardnutzungsvertrag) zu schließen, der die Nutzung des VLOG-Standards regelt. Beim Vertragsabschluss wird dem Unternehmen eine VLOG-ID zugeteilt. Der beidseitig unterzeichnete Vertrag wird vom Unternehmen beim Audit vorgelegt bzw. an die zuständige Zertifizierungsstelle übermittelt. Bitte schließen Sie den Vertrag rechtzeitig vor dem Audittermin ab um die VLOG-ID zu erhalten, da die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Erst nach Zuteilung der VLOG-ID kann die Zertifizierungsstelle ein VLOG-Zertifikat ausstellen.

Den Vertragstext sowie die erforderlichen Datenangaben können Sie vorab im Ansichtsexemplar einsehen: Bitte nutzen Sie dieses Dokument nicht für den Vertragsabschluss. Zum Vertrag gelangen Sie im Abschnitt „Beantragung der VLOG-ID“.


Ansichtsexempar des Vertrags

Über den Button „VLOG-ID beantragen“ werden Sie zum Anmeldungs-Formular weitergeleitet, über welches Sie alle benötigten Daten eingeben können. Bitte nutzen Sie das Formular nur für Neuabschlüsse von Standardnutzungsverträgen und nicht für bereits angemeldete Unternehmen. Auf der letzten Seite können Sie das automatisch erstellte PDF-Dokument des Standardnutzungsvertrages inkl. Anlage I herunterladen. Bitte unterzeichnen Sie den Vertrag händisch oder digital in den dafür vorgesehenen Feldern auf Seite 3 und 14.

Bitte senden Sie den vollständigen und unterschriebenen Vertrag als PDF-Datei per E-Mail an info(at)ohnegentechnik(dot)org. Die Anmeldung ist erst nach der Gegenzeichnung des Vertrages durch den VLOG und der Vergabe der VLOG-ID abgeschlossen. Als Bestätigung senden wir Ihnen den gegengezeichneten Vertrag digital zurück.

Der VLOG kann Ihre Anfrage zur Anmeldung erst nach der Zusendung der vollständigen Vertragsunterlagen bearbeiten.

 

è VLOG-ID beantragen

 

Die Anforderungen des VLOG-Standards werden bei den zertifizierten Unternehmen alle ein bis drei Jahre (je nach Risikostufe) vor Ort geprüft. Um die Unabhängigkeit der Kontrollen zu gewährleisten, wird diese Prüfung nur von unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt, die einen Anerkennungsprozess beim VLOG erfolgreich durchlaufen haben. Die Auditierung bei den Unternehmen umfasst dabei alle für die zertifizierten Tätigkeiten relevanten Produkte, Prozesse und Dokumente.

Um sich für ein VLOG-Audit anzumelden, kontaktieren Sie bitte eine der VLOG-anerkannten Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsstellen führen die Zertifizierung nach dem VLOG-Standard durch. Über die Durchführung der neutralen Kontrollen und die Zertifizierung nach VLOG-Standard wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und der Zertifizierungsstelle geschlossen.

Für die VLOG-Zertifizierung fallen gegenüber dem VLOG keine Kosten an. Nur wenn ein Unternehmen das „Ohne GenTechnik“-Siegel oder „VLOG geprüft“-Siegel nutzen möchte, ist ein Lizenzentgelt zu entrichten.

Die Kosten der Zertifizierung, die bei der Zertifizierungsstelle durch Auditierung und Zertifikaterteilung entstehen, werden direkt zwischen Unternehmen und Zertifizierungsstelle vereinbart und abgerechnet. Sie sind u.a. abhängig von Auditdauer, Zertifizierungsbereich, Anfahrtszeit und den individuellen Leistungsverzeichnissen der einzelnen Zertifizierungsstellen.

1. Einzelzertifizierung

Bei der Einzelzertifizierung handelt es sich um die VLOG-Zertifizierung eines rechtlich eigenständigen Betriebes (Unternehmens) mit einem oder mehreren rechtlich abhängigen Standorten. Die Erfüllung der Anforderungen des VLOG-Standards wird in einem Vor-Ort-Audit im Betrieb und den in die Zertifizierung eingebundenen Standorten durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle geprüft.
 
      1.1. Dokumentenprüfung:

Für landwirtschaftliche Kleinstbetriebe fordert der VLOG-Standard für den Eintritt in das VLOG-System kein Vor-Ort-Audit, sofern die Größe des Betriebes einen gewissen Maximalwert (abhängig von der Tierart) nicht überschreitet bzw. eine Anerkennung eines externen Standards besteht. Genaue Grenzen für die Betriebsgrößen der einzelnen Tierarten erfragen Sie bitte beim VLOG. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil E1 des VLOG-Standards.

2. Gruppenzertifizierung

      2.1. Landwirtschaft:

Eine VLOG-Gruppe Landwirtschaft ist der Zusammenschluss verschiedener Unternehmen/Standorte (den sogenannten landwirtschaftlichen Gruppenmitgliedern) zum Zwecke einer VLOG-Gruppenzertifizierung Landwirtschaft. Die Gruppenzertifizierung ist sowohl für ein Unternehmen mit mindestens zwei Standorten als auch für die gemeinsame Zertifizierung von mehreren Unternehmen mit ihren Standorten möglich. Die Gründung einer Gruppe kann verschiedene Vorteile bieten, u.a. das zentrale Qualitätsmanagement und die Reduzierung des organisatorischen Aufwands bei den Gruppenmitgliedern. Nur der Gruppenorganisator muss mit dem VLOG einen Standardnutzungsvertrag abschließen und erhält eine VLOG-ID. Außerdem übernimmt dieser verschiedene Aufgaben für die Gruppenmitglieder. Die Erfüllung der Anforderungen des VLOG-Standards wird in Vor-Ort-Audits beim Gruppenorganisator und bei Gruppenmitgliedern durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle geprüft. Das VLOG-Zertifikat wird für den Gruppenorganisator ausgestellt. Alle Gruppenmitglieder, für die dieses Zertifikat gilt, müssen der Zertifizierungsstelle vorab in einer Mitgliederliste gemeldet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil F des VLOG-Standards.

      2.2. Einzelhandel:

Bei der Gruppenzertifizierung Einzelhandel handelt es sich um eine Gruppenzertifizierung filialisierter Unternehmen. Diese Gruppe besteht aus einem Gruppenorganisator und mehreren Filialen, welche als Gruppenmitglieder Einzelhandel auftreten. Die Gründung einer Gruppe kann verschiedene Vorteile bieten, u.a. das zentrale Qualitätsmanagement und die Reduzierung des organisatorischen Aufwands bei den Gruppenmitgliedern. Nur der Gruppenorganisator muss mit dem VLOG einen Standardnutzungsvertrag abschließen und erhält eine VLOG-ID. Außerdem übernimmt dieser verschiedene Aufgaben für die Gruppenmitglieder. Die Erfüllung der Anforderungen des VLOG-Standards wird in Vor-Ort-Audits beim Gruppenorganisator und bei Gruppenmitgliedern durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle geprüft. Das VLOG-Zertifikat wird für den Gruppenorganisator ausgestellt. Alle Gruppenmitglieder, für die dieses Zertifikat gilt, müssen der Zertifizierungsstelle vorab in einer Mitgliederliste gemeldet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil H des VLOG-Standards.

3. Matrixzertifizierung

Bei der Matrixzertifizierung handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen/Standorte aus dem Bereich Futtermittelherstellung und/oder Logistik zu einer VLOG-Matrix. Die Matrixzertifizierung ist sowohl für ein Unternehmen mit mindestens zwei Standorten als auch für die gemeinsame Zertifizierung von mehreren rechtlich eigenständigen Unternehmen mit ihren Standorten möglich. Die Gründung einer Matrix kann verschiedene Vorteile bieten, u.a. das zentrale Qualitätsmanagement und die Reduzierung des organisatorischen Aufwands bei den Matrixmitgliedern. Nur der Matrixorganisator muss mit dem VLOG einen Standardnutzungsvertrag abschließen und erhält eine VLOG-ID. Außerdem übernimmt dieser verschiedene Aufgaben für die Matrixmitglieder. Die Erfüllung der Anforderungen des VLOG-Standards wird in Vor-Ort-Audits beim Matrixorganisator und bei Matrixmitgliedern durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle geprüft. Das VLOG-Zertifikat wird für den Matrixorganisator ausgestellt. Alle Matrixmitglieder, für die dieses Zertifikat gilt, müssen der Zertifizierungsstelle vorab in einer Standortliste gemeldet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Teil D des VLOG-Standards.