Anerkennungsverfahren für Prüflabore

Labore, die für Unternehmen im Bereich der „VLOG geprüft“-Futtermittel- und der „Ohne Gentechnik“-Lebensmittelerzeugung GVO-Analysen durchführen wollen, müssen vom VLOG anerkannt sein. Seit 2019 werden Analysenergebnisse für zu zertifizierende Unternehmen nur noch akzeptiert, wenn sie von einem vom VLOG anerkannten Labor stammen, um ein einheitliches Vorgehen in der GVO-Analytik sowie ein standardisiertes Verfahren sicherzustellen.

Anerkennung als Prüflabor Schritt für Schritt

Um als Labor vom VLOG anerkannt zu werden, sind folgende Schritte notwendig:

Sie reichen uns einen ausgefüllten „Antrag für die VLOG-Anerkennung von Laboren" per E-Mail ein

Sie reichen uns einen „Anerkennungsvertrag Labore" per E-Mail ein

Sie reichen uns die im „Leitfaden für die VLOG-Anerkennung von Laboren" geforderten Dokumente/ Nachweise per E-Mail ein

Wenn der Antrag vollständig ist, unterzeichnen wir ihn und schicken Ihnen eine gegengezeichnete Fassung zurück. Damit ist das Antragsprozedere abgeschlossen.

Eine Hilfestellung bei der VLOG-Anerkennung bietet der „Leitfaden für die VLOG-Anerkennung von Laboren“.

Das Entgelt für die Anerkennung bemisst sich daran, ob das Labor die GVO-Untersuchungen selbst durchführt oder an ein anderes vom VLOG anerkanntes Labor fremdvergibt.

VLOG-Beitragsordnung für Anerkennungen und Registrierungen (gültig ab 01.01.2023)
 

Sanktionsverfahren für Labore

Für den Umgang mit Verstößen gegen die Regelungen / Vorgaben des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. findet das folgende Sanktionsverfahren Anwendung. Das Verfahren erlaubt einen standardisierten und transparenteren Prozess bei der Sanktionierung von Laboren.

Das Sanktionsverfahren ist Teil des Labor-Anerkennungsvertrags und umfasst die folgenden Dokumente:

VLOG-Leitfaden zum Umgang mit Verstößen

Einordnung von Verstößen für Labore

Sanktionskatalog für Verstöße von Laboren


Sanktionsverfahren für Labore (01.09.2022)