Nutzungsmöglichkeiten für das „Ohne GenTechnik“-Siegel
Das „Ohne GenTechnik“-Siegel kann in verschiedenen Zusammenhängen genutzt werden: auf Produkten, zu Werbezwecken in Verbindung mit dem Unternehmensnamen und zu redaktionellen Zwecken. Je nach Verwendungszweck stellt der VLOG unterschiedliche Anforderungen an die Siegelnutzer, über die Sie sich im Folgenden informieren können.
Bevor Produkte mit dem „Ohne GenTechnik“-Siegel gekennzeichnet werden, ist ein Antrag auf Siegelnutzung zu stellen und ein Lizenzvertrag mit dem VLOG zu schließen. Die zu lizenzierenden Produkte müssen über die Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel beim VLOG registriert und Lizenzgebühren gemäß Entgeltordnung entrichtet werden. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Lizenzvertrag.
Die Marke ist erschöpft, sobald für ein Produkt ein Lizenzvertrag geschlossen wurde und dieses ohne weiteren Verarbeitungs- oder Verpackungsschritt gehandelt wird (z. B., wenn ein bereits vom Hersteller lizenziertes Produkt im Flugblatt vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH) abgebildet wird). In diesem Fall muss kein weiterer Antrag auf Siegelnutzung erfolgen und kein Lizenzvertrag mit dem VLOG geschlossen werden.
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Lizenzerteilung ist die Einhaltung der Kriterien des EGGenTDurchfG, der Vorgaben in der Gewährleistungsmarkensatzung / im VLOG-Standard und das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach VLOG-Standard oder eines vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standards.
Als Kennzeichnung von Produkten gelten:
1. Kennzeichnung von Produktverpackungen
2. Kennzeichnung von Sekundärverpackungen (z.B. Trays)
3. Kennzeichnung von loser Ware oder Mitliefern von gesiegelten Etiketten zur losen Ware
(z.B. Käselaibe)
4. Kennzeichnung von Produkten auf Webseiten und in anderen Werbematerialien
(z.B. Produktdatenblätter, Flugblätter, Kataloge, Transportfahrzeuge, etc.)
5. Produktspezifische Kennzeichnung auf sonstigen Dokumenten (Warenbegleitpapieren,
Rechnungen, etc.)
6. Indirekte Kennzeichnung von Produkten durch Werbematerialien am Point of Sale
(z.B. Displays, Aufsteller, Regalstörer, etc.)
Es spielt dabei keine Rolle, ob Produkte spezifisch, d.h. mit klarem Bezug auf ein einzelnes Produkt (z.B. Milbona H-Milch) oder unspezifisch mit Bezug auf Produktgruppen (z.B. Brühwurstsortiment) oder Markennamen (z.B. tegut… Landprimus) gekennzeichnet werden.
Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich das Siegel auf nicht-lizenzierte Produkte bezieht. Im Zweifelsfall ist ein Asterisk mit entsprechendem Hinweis am Siegel anzubringen (z.B. Unternehmen produziert Milch und Fleisch, „Ohne GenTechnik“-Siegel bezieht sich nur auf Milch).
Eine Teilauslobung, d.h. die Verwendung des „Ohne GenTechnik“-Siegels auf Produkten mit nicht zertifizierten Komponenten, ist nicht möglich (Beispiel: Auslobung gentechnikfreier Milch in einem Kakaomischgetränk).
Möchte ein Unternehmen mit seiner Zertifizierung nach VLOG-Standard werben (z.B. auf Briefpapier, im Nachhaltigkeitsbericht, zur Darstellung von Qualitätsstandards auf der Webseite, auf Transportfahrzeugen,…), darf das Siegel nach Abschluss eines Lizenzvertrags genutzt werden. Hierfür ist lediglich das Minimum-Lizenzentgelt gemäß Entgeltordnung zu entrichten.
Der Unterschied zur Produktkennzeichnung gestaltet sich dadurch, dass das Siegel nicht in Zusammenhang mit den Produkten des Unternehmens, sondern mit dem Unternehmensnamen verwendet wird.
Bei der Verwendung des Siegels zu redaktionellen, nicht werblichen Zwecken ist kein Lizenzvertrag erforderlich.
Bei der Verwendung des Siegels in Lehrmaterialien ist eine Freigabe des Layouts durch die VLOG-Geschäftsstelle über layout@ohnegentechnik.org notwendig.