„Ohne GenTechnik“-Siegel im Ausland
Länderspezifische Gesetzgebung beachten
Grundsätzlich ist die Nutzung der deutschen oder einer übersetzten Version des „Ohne GenTechnik“-Siegels auch im Ausland möglich. Neben den Anforderungen des VLOG-Standards sind hier jedoch zusätzlich die nationalen Gesetzgebungen des Landes zu erfüllen, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit Siegelnutzung außerhalb von Deutschland ist der Lizenznehmer verantwortlich. Das Inverkehrbringen von Produkten mit einer übersetzten Version des Siegels kann erst nach Abschluss eines Lizenzvertrages zwischen Lizenznehmer und dem VLOG erfolgen. Besteht bereits ein solcher Vertrag, ist dieser vor dem Inverkehrbringen um die neu zu kennzeichnenden Produkte zu ergänzen.
Beratung durch den VLOG
Der VLOG steht gerne beratend zur Seite, wenn es um die Nutzung des „Ohne GenTechnik“-Siegels im Ausland geht. Eine Übersicht über die verfügbaren Siegelversionen im Ausland sowie Informationen zu den Gesetzgebungen der einzelnen Länder finden Sie unten.
Druckvorlagen für die ausländischen Siegelversionen können beim VLOG unter layout@ohnegentechnik.org angefordert werden. Unter dieser Adresse erhalten Sie auch Informationen zu Ländern, die nicht in der Übersicht aufgeführt sind. Eine Beratung durch den VLOG stellt keine Rechtsberatung dar.
Übersicht verfügbarer Siegelversionen im Ausland und Informationen zu Gesetzgebungen (17.05.2023)
Druckvorlagen „Non GMO“-Siegel (Englische Version, ZIP-Ordner)
Wenn es mit dem "Non GMO"-Siegel technische Herausforderungen gibt, melden Sie sich bei uns unter layout(at)ohnegentechnik(dot)org.