„Ohne Gentechnik“ - Rechtliche Basis
Das „Ohne GenTechnik“-Siegel wurde im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschaffen, der VLOG ist exklusiv für die Verwaltung des Siegels zuständig. Rechtliche Grundlage für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in Deutschland ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Um das Gesetz einfacher in der Praxis anwenden zu können und einheitliche Kontrollen zu ermöglichen, hat der VLOG mit Unterstützung von Branchenbeteiligten einen Qualitätsstandard entwickelt, den VLOG-"Ohne Gentechnik"-Produktions- und Prüfstandard (VLOG-Standard).