„Ohne Gentechnik“ - Rechtliche Basis
Das „Ohne GenTechnik“-Siegel wurde im Jahr 2010 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geschaffen. Inzwischen ist der VLOG Inhaber der Markenrechte und exklusiv für die Vergabe und Verwaltung des Siegels zuständig. Rechtliche Grundlage für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in Deutschland ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Um das Gesetz einfacher in der Praxis anwenden zu können und einheitliche Kontrollen zu ermöglichen, hat der VLOG mit Unterstützung von Branchenbeteiligten einen Qualitätsstandard entwickelt, den VLOG-"Ohne Gentechnik"-Produktions- und Prüfstandard (VLOG-Standard).