Für Prüflabore

Labore, die für Unternehmen im Bereich der „VLOG geprüft“-Futtermittel- und der „Ohne Gentechnik“-Lebensmittelerzeugung GVO-Analysen durchführen möchten, müssen vom VLOG anerkannt sein. Seit 2019 werden Analyseergebnisse für zu zertifizierende Unternehmen nur noch akzeptiert, wenn sie von einem vom VLOG anerkannten Labor stammen, um ein einheitliches Vorgehen in der GVO-Analytik sowie ein standardisiertes Verfahren sicherzustellen.

Anforderungen

VLOG-Anforderungen
an Labore und Analysen

Anerkennung

Alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung zum VLOG-anerkannten Prüflabor

Anerkannte Prüflabore

Übersicht der VLOG-anerkannten
GVO-Prüflabore