Nutzungsmöglichkeiten für das „VLOG geprüft“-Siegel

 

Das „VLOG geprüft“-Siegel kann in verschiedenen Zusammenhängen genutzt werden: auf Produkten, zu Werbezwecken in Verbindung mit dem Unternehmensnamen und zu redaktionellen Zwecken. Je nach Verwendungszweck stellt der VLOG unterschiedliche Anforderungen an die Siegelnutzer, über die Sie sich im Folgenden informieren können.

Bevor Produkte mit dem „VLOG geprüft“-Siegel gekennzeichnet werden, ist ein Antrag auf Siegelnutzung und ein Lizenzvertrag mit dem VLOG zu schließen.

Die Marke ist erschöpft, sobald für ein Produkt ein Lizenzvertrag geschlossen wurde und dieses ohne weiteren Verarbeitungs- oder Verpackungsschritt gehandelt wird (z. B., wenn ein bereits vom Hersteller lizenziertes Produkt im Flugblatt eines Futtermittelhändlers abgebildet wird). In diesem Fall muss kein weiterer Antrag auf Siegelnutzung erfolgen und somit kein Lizenzvertrag mit dem VLOG geschlossen werden.

Voraussetzung für die Antragstellung auf Lizenzerteilung ist die Einhaltung der Vorgaben in der Gewährleistungsmarkensatzung / im VLOG-Standard und das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung nach VLOG-Standard oder eines vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standards.

Als Kennzeichnung von Produkten gelten:

1. Kennzeichnung von Produktverpackungen
2. Kennzeichnung von Produkten auf Warenbegleitpapieren
3. Kennzeichnung von Produkten auf Websites und in anderen Werbematerialien (z.B. Produktdatenblätter, Flugblätter, Kataloge, Transportfahrzeuge etc.)
4. Indirekte Kennzeichnung von Produkten durch Werbematerialien am Point of Sale (z.B. Displays, Aufsteller, Regalstörer etc.)

Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich das Siegel auf nicht-lizenzierte Produkte bezieht.

Möchte ein Unternehmen mit seiner Zertifizierung nach VLOG-Standard werben (z.B. auf Briefpapier, im Nachhaltigkeitsbericht, zur Darstellung von Qualitätsstandards auf der Website), darf das Siegel nach Abschluss eines Lizenzvertrags genutzt werden.

Bei der Verwendung des Siegels zu redaktionellen, nicht werblichen Zwecken ist kein Lizenzvertrag erforderlich.

Bei der Verwendung des Siegels in Lehrmaterialien ist eine Freigabe des Layouts durch die VLOGGeschäftsstelle über layout@ohnegentechnik.org notwendig.

Das „VLOG geprüft“-Siegel darf auch im Zusammenhang mit Futtermitteln verwendet werden, die außerhalb Deutschlands vermarktet werden. Neben der deutschen Version des Siegels steht auch eine englische Version zur Verfügung: „VLOG verified“. Weitere Übersetzungen sind nicht zulässig.