Registrierung von Ferkelaufzuchtbetrieben
Um die "Ohne Gentechnik"-konforme Fütterung von nicht VLOG-zertifzierten Ferkelaufzüchtern für die Mindestfütterungsfrist von VLOG-Mastschweinen anrechnen zu können, ist eine Registrierung beim VLOG erforderlich (siehe VLOG-Standard Kapitel E1).
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Registrierung und deren Ablauf sowie zum Vertragsabschluss.
1. Hintergrund
Das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (kurz EGGenTDurchfG) definiert für die Produktion von Schweinefleisch einen Zeitraum von vier Monaten vor der Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen die Fütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist. Dieser Zeitraum wird im VLOG-Produktions- und Prüfstandard als Mindestfütterungsfrist beschrieben. Die Mindestfütterungsfrist von vier Monaten wird in den meisten VLOG-zertifizierten Mastbetrieben nicht erreicht, sodass ein Teil dieser bereits im Bereich der Ferkelaufzucht absolviert wird.
Zur Absicherung des „Ohne Gentechnik“-Systems wurde daher im Jahr 2020 im Austausch mit Vertretern der Schweinefleischbranche eine Registrierungspflicht für Ferkelaufzuchtbetriebe beim VLOG beschlossen, die seit Inkrafttreten des VLOG-Standards V20.02 am 01.01.2021 gültig ist. Die Registrierungspflicht gilt für alle Aufzucht-/Ferkelbetriebe, die Ferkel an oGT-Primärproduzenten (VLOG-Mastbetriebe) verkaufen und deren „Ohne Gentechnik“-konforme Fütterung oder ein Teil davon für die Einhaltung der Mindestfütterungsfrist angerechnet werden soll.
2. Wann ist keine Registrierung notwendig?
• Die Mindestfütterungsfrist beginnt im VLOG-zertifizierten Mastbetrieb. (Die Ferkel müssen nicht von einem registrierten Betrieb stammen.)
• Der Aufzucht-/Ferkelbetrieb ist bereits nach VLOG oder einem als gleichwertig anerkannten Standard zertifiziert.
• Der Betrieb hat weniger als 250 Tierplätze für Ferkel unter 30 kg. In diesem Fall ist eine Dokumentenprüfung erforderlich (vgl. VLOG-Standard Kapitel E 1).
• Ein VLOG-zertifizierter Schweine(mast)betrieb produziert Ferkel für die eigene Mast. Aufzuchtbetrieb und Mastbetrieb laufen unter demselben Firmennamen und es werden keine Ferkel an andere VLOG-zertifizierte Mastbetriebe verkauft, die die „Ohne Gentechnik“-konforme Fütterung anrechnen lassen möchten.
3. Kosten
Informationen zu den Kosten einer Registrierung beim VLOG finden Sie im nachfolgenden Dokument.
VLOG-Beitragsordnung für Anerkennungen und Registrierungen (gültig ab 01.01.2023)
Welche Dokumente benötigt der VLOG?
Wenn Sie sich für die Registrierung Ihres Betriebes beim VLOG entschieden haben, füllen Sie bitte den Registrierungsvertrag inkl. Stammdatenblatt sowie die Betriebsbeschreibung vollständig aus und senden Sie beide Dokumente unterschrieben als gut lesbare PDF-Dateien per E-Mail an info(at)ohnegentechnik(dot)org.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Registrierungsvertrag inkl. Stammdatenblatt
Registrierungsvertrag inkl. Stammdatenblatt zur Registrierung von Aufzuchtbetrieben - beschreibbar (15.02.2023)
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Betriebsbeschreibung registrierte Betriebe
Betriebsbeschreibung registrierte Betriebe - beschreibbar (15.07.2024)
Was erhalten Sie?
Nach Prüfung aller Unterlagen und Ihrer Angaben erhalten Sie:
- den gegengezeichneten Vertrag
- eine zeitlich begrenzte Registrierungsbescheinigung (Hiermit kann die „Ohne Gentechnik“-konforme Fütterung der Ferkel Dritten gegenüber bescheinigt werden.)
Die Registrierungsbescheinigung muss dem Auditor beim Audit im Mastbetrieb vorgelegt werden. Um die „Ohne Gentechnik“-konforme Fütterung der Einzeltiere nachweisen zu können, muss der Ferkelbetrieb außerdem den Anhang 2 des VLOG-Standards ausfüllen und dem Mastbetrieb übergeben.
Die Registrierungsbescheinigung besitzt eine zeitlich begrenzte Gültigkeit und ist ab der Ausstellung bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gültig. Vor Ablauf der Registrierungsbescheinigung ist eine neue Betriebsbeschreibung an den VLOG zu übermitteln. Die Registrierungsbescheinigung wird entsprechend verlängert, wenn eine Überprüfung der Einhaltung der Vertragsanforderungen durch den VLOG ergibt, dass die Voraussetzungen für die Registrierung unverändert vorliegen.
Für Standortnachmeldungen von bereits beim VLOG registrierten Unternehmen mit einer zugeteilten Registrierungs-ID, nutzen Sie bitte das Stammdatenblatt (ohne Vertrag) und senden dieses gemeinsam mit der Betriebsbeschreibung (s. Ablauf der Registrierung) für den neu zu registrierenden Standort vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an info(at)ohnegentechnik(dot)org.
Nach der Gegenzeichnung durch den VLOG wird dem nachgemeldeten Standort eine Registrierungs-Sub-ID vergeben. Abschließend erhalten Sie vom VLOG eine aktualisierte Registrierungsbescheinigung.
Stammdatenblatt, beschreibbar (01.12.2020)
Kontakt
Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich gerne an qualitaet(at)ohnegentechnik(dot)org.