Registrierung von Ferkelaufzuchtbetrieben
Um die "Ohne Gentechnik"-konforme Fütterung von nicht VLOG-zertifzierten Ferkelaufzüchtern für die Mindestfütterungsfrist von VLOG-Mastschweinen anrechnen zu können, müssen Ferkelaufzücher ab 01.01.2021 beim VLOG registriert sein (siehe VLOG-Standard Kapitel E1).
VLOG-zertifizierte Mastbetriebe, die Ferkel unter demselben Firmennamen aufziehen und diese nicht an andere VLOG-Betrieben abgeben, sondern nur in der eigenen VLOG-Mast einsetzen, müssen keine zusätzliche Registrierung durchführen.
Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich gerne an info(at)ohnegentechnik(dot)org.
Registrierungsvertrag inkl. Stammdatenblatt zur Registrierung von Aufzuchtbetrieben - beschreibbar (29.03.2021)
Betriebsbeschreibung registrierte Betriebe - beschreibbar (08.12.2020)