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Unternehmen, Verbände und Mitgliedsstaat klagen gegen EU-Deregulierung für Neue Gentechnik
Die klagenden acht Unternehmen und vier Verbände aus Deutschland sehen ihre wirtschaftlichen Interessen bedroht, die im Juni 2026 verabschiedete NGT-VO verletzt ihrer Ansicht nach wirtschaftsrechtliches und umweltrechtliches Primärrecht. Insbesondere richtet sich die Klage gegen die neue Gentechnikpflanzen-Kategorie „NGT1“, die in der Verordnung definiert wird. Für diese Kategorie, die wissenschaftlichen Schätzungen zufolge über 90 Prozent der künftigen Gentechnik-Pflanzen umfassen wird, sollen durch die NGT-VO ab Juli 2028 fast alle bisherigen Gentechnik-Schutzregeln wie etwa Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht außer Kraft gesetzt werden. Das widerspreche dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit, so die Kläger.
Die Klage moniert insbesondere, die Definition dieser NGT1-Pflanzen basiere auf falschen wissenschaftlichen Annahmen. Deren angenommene „Gleichwertigkeit“ mit Pflanzen aus konventioneller Züchtung sei wissenschaftlich nicht haltbar. Die Kriterien sagten nichts über das Gefahrenpotenzial einer NGT-Pflanzen aus, deshalb sei eine Risikoprüfung nach wie vor unabdingbar.
Die Abschaffung unter anderem von Kennzeichnungspflicht jenseits des Saatguts und obligatorischen Nachweisverfahren für NGT1 bereite ihren Unternehmen große Schwierigkeiten, hohen Aufwand und Kosten dabei, weiterhin gentechnikfreie Lebensmittel zu produzieren, so die Kläger.
Das EuG wird jetzt zunächst die Zulässigkeit der Klage prüfen. Dafür müssen die Kläger belegen, dass sie „individuell und unmittelbar“ von den Folgen der NGT-VO betroffen sind. Falls das EuG die Klage nicht zulässt, kann das Bündnis noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als zweite Instanz anrufen.
„Die unwissenschaftliche Gentechnik-Deregulierung bietet allen Grund zur Klage, wie die eingereichte Schrift des Bündnisses noch einmal eindrucksvoll belegt. Im Interesse von Umwelt, Verbraucher:innen und Lebensmittelwirtschaft ist zu hoffen, dass die Europa-Richter:innen sich von den fundierten Ausführungen überzeugen lassen und die aufgeweichten Gentechnik-Regeln kippen, noch bevor sie ab Juli 2028 angewendet werden müssten“, kommentiert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.
Das Klagebündnis besteht aus den Unternehmen Dottenfelder Bio-Saat GmbH, BioSaat GmbH, Bingenheimer Saatgut AG, Sonnengut Gerster eGbR, Rapunzel Naturkost GmbH, Rieger-Hofmann GmbH und Rieger Landwirtschafts-eGbR sowie den Verbänden Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die Freien Bäcker, Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten und dem Verein Neuland für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung.
Bereits zuvor hatte der EU-Mitgliedsstaat Slowakei angekündigt, aus ähnlichen Gründen gegen die NGT-VO klagen zu wollen. Beide Klagen wurden pünktlich vor Ablauf der Klagefrist am 21.09.2026 beim EuG eingereicht. Die Klagen richten sich gegen die Verordnung (EU) 2026/1388 zu NGT-Pflanzen vom 17. Juni 2026.
Infodienst Gentechnik: Deutsches Bündnis klagt gegen EU-Gentechnik-Verordnung
Lebensmittelzeitung: Bündnis klagt gegen EU-Gentechnik-Verordnung
AbL: Direktklage beim Europäischen Gericht gegen Neue Gentechnik-Verordnung (NGT) eingereicht
AbL: Presse-Dossier zur Einreichung der Bündnis-Klage gegen die Neue Gentechnik-Verordnung
BÖLW: Deregulierung bricht Vorsorgeprinzip, nimmt Wahlfreiheit und gefährdet nachhaltige Wirtschaft
Bioland unterstützt Direktklage gegen EU-Gentechnik-Verordnung
EuG: T-622/26 - Dottenfelder Bio-Saat u. a./ Parlament und Rat
EuG: C-1034/26 - Slowakei/ Parlament und Rat