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Jetzt muss das Europaparlament die Gentechnik-Kennzeichnung retten
Dazu erklärt Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG): „Es ist richtig und wichtig, dass Deutschland der unausgegorenen und wirtschafts- und verbraucherschädlichen Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht in der EU nicht zugestimmt hat. Die Bundesregierung sollte jetzt ihr ganzes politisches Gewicht zum Schutz von Wirtschaft und Verbraucher:innen in die Waagschale werfen, um die Gentechnik-Deregulierung trotz der heutigen Mehrheit bei der Probeabstimmung in Brüssel noch zu stoppen.
Jetzt muss das Europaparlament (EP) die Gentechnik-Kennzeichnung retten. Es kann bei seiner Abstimmung Anfang 2026 den Gesetzvorschlag immer noch kippen. Genau das sollten die Europaabgeordneten tun, schließlich haben sie in ihrer schon 2024 beschlossenen Mehrheitsposition gefordert, die Gentechnik-Kennzeichnungspflicht beizubehalten und Patente auf Gentechnik-Pflanzen auszuschließen – beides steht im Widerspruch zum vorliegenden Vorschlag.
Die Europaabgeordnete Jessica Polfjärd (EVP), Verhandlungsführerin in Sachen NGT, sollte sich hüten, für eine Zustimmung des EP zur Deregulierung auf die Unterstützung von Rechtsaußen-Abgeordneten zu setzen. Dabei ist vor allem auch ihr Fraktionsvorsitzender Manfred Weber (CSU/EVP) aus Deutschland gefragt, der 2024 abweichend von seiner eigenen Fraktion selbst gegen die Deregulierung gestimmt hatte. Im Zweifelsfall muss Markus Söder ihm klarmachen, dass Mehrheiten mit Hilfe von rechts außen niemals eine gute Idee sind.
Dass die Bundesregierung nach langem Zögern und etlichen Appellen unter anderem von Rewe, dm und weiteren Lebensmittelunternehmen der Gentechik-Deregulierung nicht zugestimmt hat, ist ein erfreuliches Signal. Insbesondere Umweltminister Schneider und Justizministerin Hubig (beide SPD) haben sich dazu dankenswerterweise sehr klar geäußert. Bemerkenswert ist auch, dass selbst das CSU-geführte Bundesforschungsministerium jetzt die Interessen von Unternehmen, Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern mit in seine Abwägung einbezieht.“