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Gericht: Kein Schutz für Imker und Bienen
Der Pollen in Babloks Honig war vor mehreren Jahren zu vier Prozent mit Pollen von MON810 kontaminiert worden, einer insektengift-produzierenden Pflanze von Monsanto. Der Pollen von MON810 hat in Europa keine Zulassung als Lebensmittel. Die gesamte Honigernte des Imkers durfte dadurch nicht verkauft werden. Das bestätigte auch der Europäische Gerichtshof. Laut dessen Urteil von 2011 ist jeder Honig, der selbst in geringen Spuren nicht zugelassenen Gentechnik-Pollen enthält, nicht verkehrsfähig. Bablok verklagte mit anderen Imkern das Bundesland Bayern, das die Versuche mit MON810 in der Nähe seiner Bienenstände durchgeführt hatte.
Bayerische Gerichte wiesen die Forderung nach mehr Schutzmaßnahmen ab, weil dies unverhältnismäßigen Aufwand verursache. Babloks Revisionsantrag lehnte nun das Bundesverwaltungsgericht ab. Allerdings begründete es diese Entscheidung lediglich damit, dass ohnehin kein Gentechnik-Mais in Deutschland angebaut werde und damit kein „Feststellungsinteresse“ vorliege. Das Gericht habe sich „gedrückt“, findet das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, ein Zusammenschluss von Imker- und Bioverbänden.
„Wir wollen unsere Bienen vor der Gentechnik geschützt wissen, der Gesetzgeber hat diesen Schutz bislang ebenso versagt wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht“, beklagte Bablok nach dem Ende des Verfahrens. „Das Urteil zeigt die Lücken im derzeitigen Recht, das die Gentechnik-Anbauer zu Lasten der Imker schützt,“ pflichtete Heike Moldenhauer von der Umweltschutzorganisation BUND bei. „Imker werden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit stark eingeschränkt, während die der Gentech-Anbauer Vorrang hat.“
Imker und Umweltschützer fordern deshalb von der nächsten Bundesregierung mehr Schutz für Bienen und Honig. Beispielsweise könne über größere Mindestabstände zwischen Bienenständen und Gentechnik-Feld erreicht werden, dass der Pollen der transgenen Pflanzen nicht mehr in den Honig gelangt. „Wir fordern die zukünftigen Koalitionspartner auf, das Gentechnikgesetz um den Bereich der Bienenhaltung zu erweitern“, sagte auch Felix Prinz zu Löwenstein, der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Nur so lässt sich die Verfügbarkeit von gentechnikfreiem Honig sichern. Bis dies geschehen ist, darf es nicht zum Anbau von genveränderten Pflanzen in Deutschland kommen.“ Ähnlich äußerte sich der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner von Bündnis 90/Die Grünen. Er fügte hinzu: „Dies ist auch angesichts drohender Neuzulassungen für den Anbau von Gentech-Maissorten in der EU dringend erforderlich.“
Auch der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) bedauert die Gerichtsentscheidung, weil für die Imker weiterhin keine Rechtssicherheit besteht. „Die Politik drückt sich bislang darum, Koexistenzregeln festzulegen, weil sie der Tatsache, dass ein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nur zu Lasten der gentechnikfrei wirtschaftenden Imker geht, nicht ins Auge sehen möchte“, erklärte Alexander Hissting, der Leiter der VLOG-Geschäftsstelle. Besonders schwierig sei die Situation für Imker, die ihren Honig mit der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ versehen möchten. Sie müssen gewährleisten, dass keinerlei Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen im Honig enthalten sind, auch nicht von solchen, die eine Lebensmittelzulassung haben. Der VLOG empfiehlt Imkern, die eine Kennzeichnung anstreben, sicher zu stellen, dass im Flugradius von 10 km um das Bienenvolk keine gentechnisch veränderten Pflanzen kultiviert werden.
Trotz aller Enttäuschung: Die Imker geben nicht auf. Sie prüfen nun einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Thomas Radetzki vom Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik betonte: „Der sechsjährige Gang durch alle Instanzen hat sich auf jeden Fall gelohnt. Die Hürden für den Anbau von GVO Pflanzen die nur für Energie, Biomasse oder andere industrielle Nutzung vorgesehen wären, wurden dadurch erheblich erhöht.“ Der Schutzanspruch der Imker bestehe nach wie vor. „Wir kämpfen weiter“, bekräftigte Radetzki deshalb. „Die Kosten des Rechtsstreites sind jedoch sehr hoch. Nur durch viele Spenden konnte das Verfahren bisher geführt werden. Noch fehlen allerdings 50.000 Euro zur Unterstützung von Imker Bablok.“