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USA: Gentechnik-Kennzeichnung auch für hochverarbeitete Lebensmittelzutaten

- Das Urteil eines US-Berufungsgerichts fordert die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel, welche mit gentechnisch veränderten Zutaten (GV) hergestellt wurden. Bislang sah die Regelung des US-Landwirtschaftsministeriums USDA vor, dass Lebensmittel ohne Nachweisbarkeit von gentechnischem verändertem Erbgut nicht als gentechnisch verändert gelabelt werden mussten.

Dies trifft laut der Verbraucherorganisation Centre for Food Safety (CFS) auf 70 Prozent aller GV-Zutaten in den USA zu, wie z.B. bei Sojaöl aus GV-Sojabohnen oder Maissirup aus GV-Mais. Seit 2018 gelten in der USA Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel, die Gentechnik-Zutaten enthalten. Das CFS hatte neben weiteren US-Lebensmitteleinzelhändlern und -Interessenverbänden gegen einzelne Vorschriften dieser Regelung geklagt. Produkte, hergestellt mit neuer Gentechnik (NGT), unterliegen in den USA i.d.R. keiner Kennzeichnungspflicht.

Zudem wurde vom Berufungsgericht bestätigt, dass ein QR-Code auf GV-Lebensmitteln als alleinige Kennzeichnung nicht ausreiche, da das Scannen eines Codes mit dem Smartphone eine zu große Hürde für die Verbraucher:innen darstelle. Der dritte Klagepunkt wurde vom Gericht allerdings abgelehnt: Der synonyme Gebrauch von „bioengineered“ (biotechnologisch entwickelt) anstelle von „genetically modified“ (gentechnisch verändert) wurde nicht als Verbraucher:innentäuschung eingeordnet. Dennoch wird das Urteil, welches nun am Distriktgericht neu verhandelt wird, von den Klägern als wegweisender Sieg angesehen. Nach dessen Neuverhandlung müssen die geänderten Kennzeichnungsregelungen vom Ministerium USDA umgesetzt werden. 

Auch in der EU gibt es eine Positiv-Kennzeichnungspflicht für Produkte, die mit GVO-Zutaten hergestellt wurden. Aktuell wird in Brüssel über die Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht und der weiteren Aufweichung der Regeln für die meisten Produkte aus neuer Gentechnik debattiert. Sollte die EU-Deregulierung für NGT tatsächlich verabschiedet werden, könnten Verbraucher:innen nicht mehr wissen, ob Gentechnik bei der Herstellung ihrer Produkte zum Einsatz kam. Nur bei Bio-Lebensmitteln und Produkten, die mit dem „Ohne GenTechnik“ Siegel gekennzeichnet sind, wäre dies weiterhin sichergestellt.

Informationsdienst Gentechnik: US-Urteil: Gentechnikzutaten sind anzugeben

United States Court of Appeals for the Ninth Circuit: Natural Grocers et al. vs. Rollins, Case No. 22-16770

US Department of Agriculture, Agricultural Marketing Service: BE Disclosure

Jetzt muss das Europaparlament die Gentechnik-Kennzeichnung retten