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Bundesrat gegen Futtermittel-Opt-Out
Die EU-Kommission hatte die Möglichkeit ins Spiel gebracht, dass einzelne Mitgliedstaaten die Verwendung von Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen untersagen können, obwohl diese in der Union zugelassen sind. Das sagt den Ländern durchaus zu: „Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen.“
Doch den von Brüssel vorgeschlagenen Opt-Out-Mechanismus, der ähnlich wie bei Anbauverboten funktionieren soll, hält der Bundesrat „nicht für geeignet“. Es fehle eine Folgenabschätzung, eine Liste für mögliche Verbotsgründe - und damit an Rechtssicherheit. So seien „die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Binnenmarkt und die WTO-Regelungen nicht abschätzbar.“
Stattdessen fordert der Bundesrat erneut eine Reform des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen. Die deutsche Regierung müsse sich in Brüssel dafür einsetzen, „dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann.“ Die EU-Kommission hat heute das letzte Wort bei Genehmigungen, wenn sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zuvor nicht auf ein klares Ja oder Nein einigen konnten.
Bundesrat: Entschließung vom 10.07.2015
VLOG: Opt-Out bei Futtermitteln: Knackpunkt Rechtssicherheit (21.04.15)