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Gutachten: Geplante Gentechnik-Deregulierung wäre völkerrechtswidrig

- Die Deregulierungspläne der EU-Kommission zu neuer Gentechnik (NGT) verstoßen gegen das „Cartagena-Protokoll“. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Völkerrechtlerin Silja Vöneky im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).

Cartagena Protokoll / Secretariat of the Convention on Biological Diversity

Das BMEL hatte das Gutachten noch während der Ampel-Regierung im November 2024 auf den Weg gebracht. Fertiggestellt und veröffentlicht wurde es kurz vor dem Berliner Regierungswechsel – und zugleich kurz vor Beginn der Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Ministerrat in Sachen Gentechnik-Deregulierung.

Das sogenannte „Cartagena-Protokoll“ aus dem Jahr 2003 ist ein Zusatzabkommen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen. Es legt völkerrechtlich verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit „lebenden veränderten Organismen“ (LMO) fest und gilt in 173 Staaten.

Die entscheidende Frage dafür, ob diese Regeln für NGT gelten, ist also, ob NGT auch als LMO nach dem „Cartagena-Protokoll“ einzustufen sind. Silja Vöneky kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass das der Fall ist, da NGT-Pflanzen „moderne Biotechnologie“ nutzen – ein entscheidendes Kriterium für LMO. Der vorsorgeorientierte Ansatz des „Cartagena-Protokolls“ gebiete es darüber hinaus in jedem Fall, die LMO-Regeln auch auf NGT anzuwenden. Das bedeutet: Anmelde- und Mitteilungspflichten, vor allem aber auch eine durchgehende Kennzeichnung von NGT bis zum Endprodukt und die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.

Das Gutachten von Silja Vöneky zeigt einmal mehr, wie unausgegoren die Gentechnik-Deregulierungspläne der EU-Kommission sind. Die neue Bundesregierung und der neue Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) müssen sich bei der EU für eine vernünftige Regelung einsetzen, die wirklich rechtskonform ist und den Interessen von Wirtschaft, Verbraucher:innen und Umwelt gerecht wird.

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