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Kennzeichnung ist machbar, auch für Neue Gentechnik

- Viele Gentechnik-Befürworter lehnen es vehement ab, die Kennzeichnungspflicht für Neue Genomische Techniken (NGT) beizubehalten – weil das zu aufwändig sei. Dabei wäre ihr Abschaffen das viel größere Problem für die Lebensmittelwirtschaft.

Foto: Concept Photography Berlin

Dieser Text von VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting erschien zuerst als Gastbeitrag bei Tagesspiegel Background.

Lebens- und Futtermittel aus Gentechnik-Pflanzen sind in der EU nicht verboten. Egal, ob es sich dabei um alte oder sogenannte Neue Gentechnik handelt. Fast 100 Linien von gentechnisch veränderten Pflanzen sind für den Import in die EU und die Verwendung als Lebens- oder Futtermittel zugelassen. Jedes Jahr werden Millionen Tonnen Gentechnik-Soja in die EU importiert. Sie kommen aber nur dort zum Einsatz, wo die Kennzeichnungspflicht nach geltendem Recht mitten in der Lieferkette endet, nämlich bevor die Lebensmittel im Supermarkt landen.

Gentechnik verschleiern, damit Lebensmittel gekauft werden?

Auch wenn das Schweinemastfutter noch den Hinweis auf das Gentechnik-Soja trägt, verrät das Schweineschnitzel im Supermarktregal nichts mehr darüber, wie es hergestellt wurde. Doch überall dort, wo der Einsatz von Gentechnik-Produkten den Verbraucher:innen transparent gemacht werden muss, gibt es so gut wie keine Waren im Angebot. Nicht, weil der Einsatz verboten ist, sondern weil Produkte mit gekennzeichneten Gentechnik-Zutaten keine Abnehmer finden. Das nennt man funktionierende Marktwirtschaft.

Aus Sicht derjenigen, die Gentechnik-Pflanzen entwickeln und vermarkten wollen, ergibt sich daraus die unverblümte Forderung, die Gentechnik-Kennzeichnungspflicht abzuschaffen. Was der Verbraucher nicht weiß, macht ihn nicht heiß – so mutmaßlich die Hoffnung von Bayer, BASF und Co.

Würde die NGT-Deregulierung in der EU so umgesetzt wie von EU-Kommission und Ministerrat geplant, kämen die Gentechnik-Unternehmen diesem Ziel ein großes Stück näher. Nach und nach würden Pflanzen mit neuer, nicht kennzeichnungspflichtiger Gentechnik die „alte“, kennzeichnungspflichtige Gentechnik weltweit ersetzen und wahrscheinlich auch auf Europas bisher gentechnikfreien Äckern angebaut werden.

Abschaffen der Kennzeichnungspflicht belastet Unternehmen

Immer wieder werden technische oder wirtschaftliche Gründe für die Ablehnung der Gentechnik-Kennzeichnung ins Feld geführt. Neue Gentechnik sei nicht analysierbar, die lückenlose Kennzeichnungspflicht zu teuer. Das ist nicht nur eine fadenscheinige und durchschaubare Strategie, Transparenz und Wahlfreiheit zu unterbinden, sondern auch eine Verdrehung der Tatsachen. Denn ohne durchgängige Gentechnik-Kennzeichnung würden diejenigen Unternehmen deutlich mehr belastet, die den Kundenwunsch nach gentechnikfreien Lebensmitteln respektieren und erfüllen möchten.

Tatsächlich ist das Beibehalten der vollständigen Gentechnik-Kennzeichnungspflicht durchaus machbar. Auch nach den Plänen der EU-Kommission und des Ministerrates ist schließlich eine Kennzeichnung von NGT-Saat- und -Pflanzgut vorgesehen. Diese Kennzeichnung muss dann lediglich durch die Lieferkette hindurch weitergereicht werden.

Durchgängige Kennzeichnung per Lieferschein ist kein Hexenwerk

Der Lieferschein, der mit Verkauf eines Lebensmittels an den nächsten Verarbeiter oder Händler ausgehändigt werden muss, gibt auch heute schon Auskunft darüber, welche Zutaten ein Produkt enthält. Ob eine Zutat gentechnisch verändert ist, ist dann lediglich eine weitere Information, die durch die Lieferkette durchgereicht wird.

Ein Beispiel: Der landwirtschaftliche Betrieb deklariert auf seinem Lieferschein an die Ölmühle, dass NGT-Raps eingesetzt wurde. Die Ölmühle erklärt dem Margarinehersteller auf ihrem Lieferschein, dass das Rapsöl mit NGT-Raps produziert wurde. Der Margarinehersteller nimmt diese Information und setzt sie zusammen mit den Informationen über die Zusammensetzung der Margarine auf die Zutatenliste der Lebensmittelverpackung. Das ist kein Hexenwerk, sondern Anwendung allgemeiner Regeln des geltenden Lebensmittelrechts.

Auch eine besondere Eigenschaft einzelner Zutaten über die gesamte Lieferkette hindurchzureichen, ist für die Lebensmittelwirtschaft absolut nichts Neues. So müssen etwa nach der EU-Allergenkennzeichnung bestimmte Zutaten mit allergener Wirkung, wie beispielsweise Sellerie, Weizen oder Soja, durch die gesamte Lieferkette hindurch auf den Warenbegleitpapieren und in der Zutatenliste deklariert werden – egal, in welcher Dosierung sie im Produkt enthalten sind, und egal, ob sie nachweisbar sind oder nicht. Auch in der Bio-Produktion ist die Dokumentation über die gesamte Lieferkette gängige Praxis.

Geschlossene, zertifizierte Lieferketten? Eine teure Alternative!

Sollten NGT-Pflanzen in Zukunft keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen, würden diejenigen deutlich mehr belastet, die gentechnikfrei hergestellte Lebensmittel anbieten möchten. Das beträfe insbesondere die große Mehrheit der Lebensmittelhersteller, die heute schon darauf achten, keine gentechnisch veränderten Zutaten einzusetzen, ohne das explizit auf dem Produkt auszuloben. Hersteller von zehntausenden von Lebensmitteln, die mit Soja-, Raps- oder Maiskomponenten hergestellt werden – das sind die Pflanzen, die heute weltweit am häufigsten gentechnisch verändert werden – verlassen sich aktuell auf die Kennzeichnung der eingesetzten Zutaten, um Gentechnik auszuschließen.

Um die gleiche Qualität in Zukunft anbieten zu können, müssten diese Unternehmen auf Zutaten zurückgreifen, die aus abgesicherten Lieferketten stammen – vom landwirtschaftlichen Anbau bis zum fertigen Lebensmittel. Das wäre ein deutlich größerer Aufwand und würde selbstverständlich zu höheren Kosten führen.

Dazu kommen zusätzliche Haftungsrisiken für die Lebensmittelwirtschaft, weil fast alle NGT-Pflanzen nach der Vorstellung der EU-Kommission keine Risikoprüfung durchlaufen sollen. Ferner würde die Verantwortung zur Bewertung, ob NGT-Produkte unter „Novel-Food“-Recht fallen und gegebenenfalls das Durchlaufen eines aufwändigen Zulassungsverfahrens, von den Gentechnik-Herstellern auf die Lebensmittelwirtschaft abgewälzt.

Wenn sich die Verwendung von NGT nicht mehr durch Kennzeichnungspflicht zuverlässig ausschließen ließe, wären davon nicht nur alle betroffen, die gentechnikfrei wirtschaften möchten, sondern buchstäblich alle Lebensmittelunternehmen, von der Herstellung über die Verarbeitung bis zum Handel.

Keine NGT-Neuregulierung ohne Kennzeichnungspflicht

Die transparente Kennzeichnung von Gentechnik-Produkten ist nur für diejenigen ein Problem, die einer Technik zum Durchbruch verhelfen wollen, die keine ausreichende Akzeptanz bei den Kund:innen hat. Der Versuch, ihnen heimlich verschleierte Gentechnik unterzujubeln, ist unredlich und gefährdet das Vertrauen in Politik und Wirtschaft.

Deshalb muss die durchgehende Gentechnik-Kennzeichnungspflicht auch bei der anstehenden NGT-Deregulierung in der EU erhalten bleiben. Das Europaparlament teilt diese Forderung. Jetzt muss sich insbesondere die deutsche Bundesregierung bei den Trilog-Verhandlungen in Brüssel dafür einsetzen. Mit allem, was dazugehört: Referenzmaterial – also Proben der zugelassenen NGT-Pflanzen, Nachweisverfahren und Regeln zur Rückverfolgung für alle Gentechnik-Pflanzen bei Marktzulassung in der EU.

Tagesspiegel Background: Standpunkt  – Kennzeichnung ist machbar, auch für Neue Gentechnik