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Neuer VLOG-Service zu EU-Freisetzungsversuchen und Schnellwarnsystem

- 38 zugelassene Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen in sieben europäischen Ländern, 34 Meldungen im Schnellwarnsystem RASFF: Der VLOG informiert über Risiken von GVO-Verschleppungen für „Ohne Gentechnik“-Wertschöpfungsketten.

Um die Absicherung des „Ohne Gentechnik“-Systems weiter zu verbessern, wird der VLOG künftig regelmäßig über Meldungen aus dem EU-Verzeichnis zu Freisetzungsversuchen und die des Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) berichten. Mit diesen Informationen können Landwirt:innen, Lebensmittelhersteller und Zertifizierungsstellen die Risiken für Verschleppungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in „Ohne Gentechnik“-Wertschöpfungsketten besser einschätzen und ggf. Vorkehrungen treffen. Die Veröffentlichung wird über den VLOG-Newsletter in der Regel einmal im Jahr erfolgen. Sollte es relevante Neuerungen geben, informieren wir zusätzlich darüber.

Vor dem kommerziellen Anbau von GVO werden in der EU die sogenannten Freisetzungsversuche durchgeführt. Darunter versteht man einen genehmigungspflichtigen Freilandversuch mit GVO: Gentechnisch veränderte Pflanzen, die zuvor in der Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedslands auf Freisetzung geprüft und zugelassen wurden, werden zu Forschungszwecken angebaut. Eine erteilte Genehmigung gilt für einen bestimmten Organismus an einem oder mehreren bestimmten Standorten für einen begrenzten Zeitraum. Die Freisetzung darf damit offiziell durchgeführt werden, muss aber nicht tatsächlich erfolgen. 
Die Ernte von Freisetzungsversuchen darf nicht in Verkehr gebracht werden. Dennoch sollten auch Freisetzungsversuche für die Überwachung der „Ohne Gentechnik“-Lieferketten im Auge behalten werden, da sie GV-Verschleppungen verursachen können. Beispielsweise kann dies durch Pollenflug, Insektenbestäubung oder Auflauf auf Flächen passieren, die früher für Freisetzungsversuche genutzt wurden. Besonders zu beachten ist: Besteht noch keine Zulassung für die kommerzielle Nutzung der GV-Pflanze, was bei Versuchen üblich ist, gilt für Verschleppungen eine Nulltoleranz. Jegliche Verunreinigung mit Pflanzen des Freisetzungsversuchs wäre dann illegal.

Im Gegensatz zum Freisetzungsversuch werden beim kommerziellen Anbau GV-Pflanzen durch Landwirt:innen nach erfolgter EU-Zulassung genutzt. Aktuell ist lediglich der transgene Mais MON810 von Monsanto zum Anbau in der EU zugelassen.

Laut des EU-Verzeichnis zu GVO-Freisetzungsversuchen sind in sieben europäischen Ländern 38 Freisetzungsversuche ab 2024 zugelassen (Stand 27.10.2025). Darunter finden sich acht Versuche von Mais in Belgien und Spanien, sechs Versuche mit Kartoffeln in Schweden, Dänemark und den Niederlanden, fünf Versuche mit Reis in Italien und Spanien, zwei Versuche mit Gerste in Tschechien und ein Versuch mit Soja in Spanien. Eine vollständige Übersicht von bewilligten GV-Freisetzungsversuchen finden Sie im EU-Verzeichnis zu GVO-Freisetzungsversuchen unter Part B notifications (experimental releases) mit dem Filter „GM Plants“. In den Versuchsdetails werden auch Angaben zum genauen Ort des Versuchs gemacht. In Deutschland finden aktuell keine Freisetzungsversuche statt.

Das RASFF ist ein Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel in der EU, welches den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsländern gewährleisten soll. Das Informationsnetzwerk unterstützt die Lebensmittelsicherheitsbehörden länderübergreifend dabei, im Falle einer durch Lebens- oder Futtermittel verursachte Gesundheitsbedrohung schnell zu reagieren. 

Seit dem Jahr 2024 gab es 34 Meldungen aus dem Bereich gentechnisch veränderte Organismen in Lebens- und Futtermitteln: 

• Bei fast der Hälfte dieser Fälle handelt es sich um Reisprodukte mit GV-Bestandteilen (Reisnudeln, Reiskuchen, Reismehl), die aus China und Vietnam stammen. In chinesischer Miso-Paste wurden zudem fünf Mal GV-Bestandteile gefunden.
• Zudem wurde ein gentechnisch verändertes Laktase-Enzym aus dem Vereinigten Königreich entdeckt. 
• Ein Sojaschrot als Ausgangserzeugnis für Futtermittel aus der Ukraine wurde weiterhin fälschlicherweise als GVO-frei deklariert. 
• Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln wurde in Leinsamen aus der Ukraine und Russland und in Mais aus Kanada gefunden.

Sollten diese Produkte in der VLOG-Produktion eingesetzt oder verarbeitet werden, sollte ein besonderes Augenmerk auf analytische Tests gelegt werden. Aktuelle Meldungen aus dem Bereich GVO sind über die RASFF Suche und dem Filter „Risk – ‚GMO/novel food‘ und ‚genetically modified‘“ zu finden.

EU-Verzeichnis zu GV-Freisetzungsversuchen - Pflanzen

Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)

BVL: Freisetzungen