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Einigung im Rechtsstreit um "Bio" und "Ohne Gentechnik"
Grundlage des Streits waren wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Im Jahr 2008 hatte der Landkreis Darmstadt-Dieburg dem Unternehmen mitgeteilt, dass der Slogan „Ohne Gentechnik, weil Bio“ gegen diese Vorschriften verstößt, da das Gesetz keine Zusätze zur offiziellen Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ erlaubt. Daraufhin reichte Alnatura Klage ein.
Mit dem nun geschlossenen Vergleich können wohl beide Seiten gut leben. Er sichert dem Kreis zu, dass dieser durch die Einigung keine Amtshaftungspflichten verletzt. Auch die Ansicht des Gerichts, der ursprüngliche Werbespruch verstoße nicht gegen das Irreführungsverbot wurde festgehalten. Alnatura darf nun seine Produkte, wenn auch in anderem Wortlaut, weiter als gentechnikfrei und ökologisch bewerben. Geschäftsführer Götz Rehn zeigte sich erleichtert: „Wir schließen die Gentechnik konsequent aus und dürfen jetzt auch endlich darüber sprechen.“
Warum die Debatte für Produzenten wie Konsumenten eine Rolle spielt, erklärt Alexander Hissting vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG): „Auch auf Bio-Lebensmittel macht eine 'Ohne Gentechnik'-Kennzeichnung Sinn. Die Gentechnikfreiheit ist dem Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wichtig und eine zentrale Anforderung in der Herstellung von Bio-Produkten. Aber nicht jeder und jedem ist dies auch bewusst. Insbesondere für Bio-Neukunden und Gelegenheitskäufer kann die 'Ohne Gentechnik'-Kennzeichnung eine sinnvolle Information sein und zur Kaufentscheidung beitragen.“