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EU-Kommission unklar zu neuer Nachweismethode, aber keine Zweifel am Gentechnik-Status von Cibus-Raps

- Die EU-Kommission hat in einem Schreiben an VLOG-Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz keine klare Position zur Frage bezogen, ob das neue Nachweisverfahren für den Raps SU Canola der Firma Cibus den EU-Anforderungen genügt. Die Kommission äußert aber keine Zweifel, dass es sich dabei um Gentechnik handelt.

Foto © Europäische Union 2015

Im Oktober 2020 hatte Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC im Auftrag des VLOG an die Europäische Kommission einen Brief zur neuen Nachweismethode und deren Bewertung durch das European Network of GMO Laboratories (ENGL) geschrieben. In dem Schreiben legte er dar, warum das neue Nachweisverfahren für die Überwachung und Durchsetzung des Verbots von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wie den Cibus-Raps geeignet ist. Buchholz unterstrich darin auch, dass der Verdacht, dass SU-Raps in Importen vorhanden ist, für die Aufsichtsbehörden ausreicht, um Maßnahmen zu ergreifen.

EU-Kommission äußert keine Zweifel daran, dass Cibus-Raps Gentechnik ist

In einer teilweise widersprüchlichen Antwort weicht die Europäische Kommission der Frage aus, welche Standards für den Nachweis nicht zugelassener GVOs anzuwenden sind. Bedeutsam ist aber, dass die Kommission nicht in Frage stellt, dass der Cibus-SU-Raps gentechnisch verändert ist – im Gegensatz dazu, was das Europäische Netzwerk der Gentechnik-Labore (ENGL) und das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuvor geäußert hatten.

Dennoch bemängelt die Kommission, dass die Methode nicht in der Lage sei, einen gentechnisch veränderten SU-Raps von einer Variante zu unterscheiden, die auch aus einer natürlichen Mutation stammen "könnte", die Methode wird als "nicht geeignet für die Einhaltung von Vorschriften" angesehen. Auf das Argument von Dr. Buchholz, das Verfahren genüge dennoch den Anforderungen, um gegebenenfalls zumindest Anlass für einen begründeten Verdacht zu liefern, dass Spuren der nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanze vorhanden sind, geht das Schreiben nicht ein.

Trotz ihres Vorbehalts weist die Kommission andererseits darauf hin, dass Mitgliedstaaten, die diese Nachweismethode anwenden möchten, sich ihrer Grenzen bewusst sein und sie durch geeignete amtliche Kontrollmaßnahmen ergänzen sollten – genauso wie es Dr. Georg Buchholz bereits in dem Schreiben an die Kommission geraten hatte. Das heißt, die Mitgliedstaaten können die Methode anwenden.

Die Mitgliedsstaaten sollten die neue Nachweismethode deshalb jetzt umgehend anwenden, um die Integrität der europäischen Lieferkette zu schützen und sicherzustellen, dass der nicht zugelassene Gentechnik-Raps nicht nach Europa gelangt.

Antwort der EU-Kommission an Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz zum neuen Nachweisverfahren für Cibus SU Canola und seiner Anwendbarkeit

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