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EU: Umstrittener Vorstoß bei Honig-Richtlinie

- Deutsche und europäische Imkerverbände haben mit Besorgnis auf einen Vorstoß der EU-Kommission reagiert. Diese möchte die Vorschriften zu Honig so ändern, dass pflanzlicher Pollen künftig als "natürlicher Bestandteil" - anstatt wie bislang als "Zutat" - definiert würde. Die Imker befürchten, Honig mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen solle so marktfähig gemacht werden.

Aus Sicht der gentechnikkritischen Honigproduzenten versucht die Kommission mit ihrem jüngst vorgelegten Entwurf, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2011 "die Grundlage zu entziehen". Das Gericht hatte geurteilt, mit Gentechnik verunreinigter Honig dürfe nicht ohne spezielle Genehmigung verkauft werden. Würde der Pollen, auch von Gentechnik-Pflanzen, jedoch als "natürlicher Bestandteil" klassifiziert, wäre die Gerichtsentscheidung gegenstandslos. Die Kommission erklärte in einer Pressemitteilung zwar, das Urteil des EuGH bliebe dadurch unangetastet. Die Imker sehen das allerdings ganz anders. Sie gehen davon aus, die Kommissare wollten mit der Änderung des Pollen-Status eventuellen Schadensersatzforderungen von Imkern, die von Gentechnik-Verunreinigungen betroffen sind, zuvorkommen.

Der Sprecher des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, Thomas Radetzki, erläuterte: "Man tut uns mit der geplanten Änderung definitiv keinen Gefallen. Denn es waren ja gerade wir Imker, die im Interesse der Transparenz und Wahlfreiheit für unsere Kunden das Honig-Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten haben. Hier soll offenbar eine Richtlinie geändert werden, weil sie den Interessen der Gentechniklobby widerspricht." Ähnlich äußerten sich die Präsidenten des Deutschen Imkerbundes und des Europäischen Berufsimkerverbandes. Der Letztere, Walter Haefeker, teilte mit: "Wir haben auch auf europäischer Ebene der Kommission gegenüber immer wieder deutlich gemacht, dass wir auf der Gleichstellung unserer Kunden bei der Ausübung ihrer Wahlfreiheit in punkto Gentechnik bestehen."

Aus Sicht des VLOG weicht die EU-Kommission mit dem Vorschlag der schwierigen Frage der Koexistenz zwischen einer Landwirtschaft mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen aus. Bienen haben einen Flugradius von mehreren Kilometern. Weil eine Auslegung, wie sie das EuGH getroffen hat, eventuell Abstandsregeln von mehreren Kilometern zwischen GV-Pflanzen und Bienenständen nötig gemacht hätte, ändert die gentechnikfreundliche EU Kommission die Definition des Honigpollens. "Der Gentechnikindustrie ist damit gedient, nicht aber der überwältigenden Mehrheit der Landwirte, Imker, Lebensmittelhersteller und Verbraucher, die den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ablehnen", resümiert Alexander Hissting, Sprecher des VLOG.