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Futtermittel-Verfügbarkeit: VLOG-Regeln für den Ausnahmefall
Der Angriff Russlands auf die Ukraine und der anhaltende Krieg haben auch die Lieferketten im Agrarhandel beeinträchtigt. In den vergangenen Jahren wurden auch Rohwaren für die Herstellung gentechnikfreier Futtermittel aus Russland und der Ukraine bezogen. Diese Situation hat Verunsicherung über die Verfügbarkeit gentechnikfreier Futtermittel ausgelöst.
Trotz Verfügbarkeit ist Vorbereitung auch auf unwahrscheinliche Szenarien wichtig
Aktuelle Zahlen und Informationen legen jedoch recht eindeutig eine anhaltende Verfügbarkeit nahe. Dennoch ist es wichtig, auch auf unwahrscheinliche Szenarien vorbereitet zu sein. Denn die Märkte können bei der Produktauslobung auf Verpackungen nicht flexibel reagieren. Die Vorlaufzeiten für Verpackungsneudrucke belaufen sich teilweise auf bis zu sechs Monate.
Deshalb hat der VLOG in intensiver Zusammenarbeit mit Vertreter:innen der Futter- und Lebensmittelwirtschaft ein detailliertes Regelwerk für den Fall erarbeitet, wenn einmal in Einzelfällen keine gentechnikfreien Futtermittel verfügbar sein sollten.
Versorgung in jedem Fall sicherstellen
Diese Regelung soll Situationen abdecken, in denen erstens nachweislich eine Nicht-Verfügbarkeit gentechnikfreier Futtermittel vorliegt und es zweitens unvermeidbar ist, Verpackungen mit „Ohne GenTechnik“-Siegel in Verkehr zu bringen, um die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln sicherzustellen, obwohl nicht zugesichert werden kann, dass die Produktionskriterien vollumfänglich eingehalten wurden.
In einem solchen Fall müsste die dann nicht zutreffende „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung durch Verbraucher:inneninformation am Point of Sale, auf den Websiten der Inverkehrbringer und durch Medienveröffentlichungen des VLOG richtiggestellt werden. Ziel ist es, alle Käufer:innen von solchen „Ohne GenTechnik“-Produkten über die Ausnahmesituation zu informieren, um einer Irreführung zuvorzukommen. Zudem ist Rechtssicherheit für die Inverkehrbringer der betroffenen Lebensmittel wichtig.
Entwurf liegt Behörden zur Prüfung vor
Die Kontrolle der Lebensmitteldeklarationen ist Aufgabe der Bundesländer und dort der jeweiligen obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden. Am 30. April 2022 hat der VLOG deshalb den Entwurf dieser Ausnahmeregelung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) zur Bewertung zukommen lassen. Darin sind alle obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden vertreten.
Die Anmerkungen der obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder werden aktuell von der ALB gebündelt und sollen dem VLOG kurzfristig zugehen. Der VLOG wird diese Rückmeldungen integrieren, die Ausnahmeregelung damit finalisieren und durch seinen Vorstand beschließen.
Regeln werden erst bei tatsächlicher Nicht-Verfügbarkeit in Kraft gesetzt
In Kraft gesetzt wird die Ausnahmeregelung jedoch nur und erst dann, wenn Unternehmen der Futtermittelbranche plausibel die Nichtverfügbarkeit von relevanten Einzelfuttermitteln für die Produktion kennzeichnungsfreier Futtermittel an den VLOG melden.
Um Planungssicherheit zu haben, braucht die Lebensmittelwirtschaft so bald wie möglich Klarheit über die Ausgestaltung der Ausnahmeregelung. Deshalb veröffentlicht der VLOG den Entwurf der Ausnahmeregelung in der Version, die auch der ALB zugegangen ist, ergänzt durch das Formular für eine Nichtverfügbarkeitsbescheinigung von gentechnikfreien Futtermitteln.