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Gesetzentwurf verhindert gentechnikfreien Anbau

- Die Konstruktion ist kompliziert. Während der Anbau einer gentechnisch veränderten (GV) Pflanze auf europäischer Ebene zugelassen wird, können die EU-Mitgliedsstaaten für ihr Territorium verlangen: Bei uns nicht! Wann und wie die Bundesregierung diese sogenannte „Opt out“-Regelung in Anspruch nehmen kann, regelt jetzt ein neuer Entwurf zum Gentechnikgesetz. Er soll am 2. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Verbände und Bundesländer kritisieren die bürokratischen Hürden im Entwurf. Sie seien so hoch, dass ein bundesweites Anbauverbot für GV-Pflanzen nahezu unmöglich werde.

Die Folge ist, dass die einzelnen Bundesländer für ihr Territorium selbst ein Anbauverbot aussprechen müssen, sofern sie gentechnikfrei bleiben wollen. Das rief bereits zehn Bundesländer auf den Plan, die in einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister beklagen, dass auf diese Weise in Deutschland ein Flickenteppich gentechnikfreier Regionen entstehen werde. Außerdem werfen sie dem Bund vor, sich aus der politischen Verantwortung zu stehlen und die Begründungslast auf die Länder abzuwälzen. Sie bitten Bundesagrarminister Minister Christian Schmidt dringend, den Entwurf nachzubessern, der deutlich von dem bei der Agrarministerkonferenz erzielten Kompromiss abweiche.

Auch für die mehr als 400 Mitglieder und Lizenznehmer des VLOG wäre es wirtschaftlich kaum tragbar, wenn in einer Region Deutschlands GV-Pflanzen wachsen würden und parallel Lebensmittel für die „Ohne GenTechnik“-Kennzeichnung produziert werden müssten. „Die Produktion dieser Lebensmittel erfordert einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand“, erläutert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Die Grenzwerte für GV-Anteile einzuhalten, sei eine ständige Herausforderung. Der Standortvorteil, dass in der Bundesrepublik aktuell keine GV-Pflanzen angebaut werden dürfen, dürfe auf keinen Fall aufgegeben werden.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf verweist der VLOG auf das Verursacherprinzip: Es sei nicht richtig, dass ein möglicher Anbau von GV-Pflanzen diejenigen mit Kosten belaste, die im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung versuchten, die Lebensmittel gentechnikfrei zu halten. Der VLOG plädiert daher für den Vorrang eines bundesweiten Anbauverbots, für das wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, keine speziellen Gründe angeführt werden müssen.

Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht durch einen uneinheitlichen „Flickenteppich“ beim GVO-Anbau die Existenz seiner mehr als 35.000 Mitgliedsunternehmen bedroht. Es würden unnötige Hürden für eine qualitäts- und wertschöpfungsorientierte sowie an den Interessen der Verbraucher ausgerichtete Lebensmittelwirtschaft aufgebaut, kritisiert der Verband. Die Bundesregierung müsse sich im Gegenteil für EU-weite Anbauverbote stark machen. 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) appellieren ebenfalls an die Bundesregierung, mehr Verantwortung für den gentechnikfreien Anbau zu übernehmen. Wie der VLOG fordert die AbL, dass der Bund aus eigener Initiative auf ein Anbauverbot hinwirken könne - auch ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrheit der Bundesländer.

14.10.2016 - VLOG-Stellungnahme