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Kein GV-Mais in Deutschland
Erhalten diese gentechnisch veränderten Maispflanzen eine Anbauzulassung der EU, gilt diese damit nicht in Deutschland. Auch Frankreich, die Niederlande, Österreich, Polen, Ungarn, Kroatien, Griechenland, Bulgarien, Lettland, Litauen, Zypern und die Regionen Schottland, Wales und Nordirland sowie Wallonien (Belgien) haben das bereits mittels des neuen Opt-Out-Mechanismus erreicht.
Die EU-Staaten, in denen es nennenswerte Flächen mit transgenem Mais gibt – das sind Spanien und Portugal – haben von der neuen Möglichkeit hingegen keinen Gebrauch gemacht.
So funktioniert das Opt-Out: Regierungen können der EU-Kommission mitteilen, wenn sie nicht wünschen, dass bestimmte Gentechnik-Pflanzen in ihrem Land oder Teilen davon angebaut werden. Brüssel leitet dieses Ansinnen an die jeweiligen Unternehmen weiter, die eine Anbaugenehmigung beantragt haben. Binnen 30 Tagen können diese dann dazu Stellung beziehen. Bislang haben sie allen Anfragen zugestimmt und die noch zu erteilende Anbauzulassung freiwillig eingeschränkt.
Lehnen die Antragsteller die Einschränkung des Anbaugebiets ab – oder wollen die Regierungen sich nicht auf die freiwillige Zustimmung verlassen – ist ein Verbot möglich. Dieses muss begründet werden, beispielsweise mit agrarpolitischen oder wirtschaftlichen Argumenten. Für Umwelt- und Gesundheitsrisiken gibt es zudem die „alte“ Verbotsmöglichkeit der Schutzklausel, die in der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verankert ist. Darüber hat Deutschland 2009 den Anbau des Monsanto-Mais MON810 untersagt.
Damit Deutschland künftig auch die Verbotsmöglichkeit des Opt-Out-Verfahrens nutzen kann, muss sie noch in nationales Recht gegossen werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt konnte sich bislang jedoch nicht mit den Bundesländern einigen. Streitpunkt: wer soll die Verbote aussprechen? Schmidt will den Ländern zumindest eine Mitverantwortung geben, die plädieren hingegen auf einem bundesweiten Verbot, das von Berlin verhängt wird.
Die EU-Kommission veröffentlicht den aktuellen Status der regionalen Anbauverbote nach dem Opt-Out Verfahren auf ihrer Homepage: https://ec.europa.eu/food/plant/gmo/authorisation/cultivation/geographical_scope_en