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Lebensmittelhandel fordert klare Regulierung der Neuen Gentechnik

- Führende Lebensmittelhändler aus Deutschland und Österreich wie Edeka, Lidl, Rewe und SPAR haben an die EU-Kommission appelliert, die Verfahren der Neuen Gentechnik und die daraus entstehenden Produkte nach EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen und entsprechend zu regulieren.

Nach dem Vorsorgeprinzip müssten die Verfahren der Neuen Gentechnik vor ihrer Zulassung für Anbau oder Verwendung einer fundierten Risikobewertung unterzogen werden, schrieben die Unternehmen der Kommission. Auch sei die vollständige Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung zu garantieren, damit die Wahlfreiheit der Verbraucher gewährleistet bleibe. Die Händler verwiesen darauf, dass sich Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung als wichtiger Qualitätsstandard auf dem europäischen Markt etabliert hätten. Mit beträchtlichem logistischem und finanziellem Aufwand sei es gelungen, „dem sehr klar artikulierten Wunsch der Verbraucher nach ohne Gentechnik hergestellten Lebensmitteln gerecht zu werden.“ Diese Errungenschaft sehen die Handelsunternehmen in Gefahr, sollten mit Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugte Produkte „unreguliert und nicht wahrnehmbar für Hersteller, Händler und Verbraucher auf den Markt kommen.“ Auch die Glaubwürdigkeit des Biolandbaus, der ebenfalls auf Gentechnik verzichtet, sei dadurch gefährdet. Die Kommission müsse deshalb „auf eine klare, unmissverständliche rechtliche Regelung der Verfahren der Neuen Gentechnik hinarbeiten, die die Produkte daraus rückverfolgbar und erkennbar macht“, heißt es in dem Schreiben.

Mit dieser Forderung sind die Handelsunternehmen nicht alleine. 21 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz verlangten in einer Resolution von den Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament, die Neue Gentechnik nach EU-Gentechnikrecht zu regulieren. Sie argumentieren, dass auch die neuen Verfahren technische Eingriffe direkt auf der Ebene der DNA vornehmen und das Erbgut verändern. Werkzeuge wie Gen-Scheren würden DNA-Abschnitte über ihre eigentlichen Zielregionen hinaus verändern und seien deshalb nicht mit herkömmlicher Züchtung vergleichbar. Durch die Verfahren könnten sogar die biologischen Eigenschaften von Organismen grundlegend verändert werden. "Selbst wenn ein gentechnischer Eingriff möglicherweise gezielter erfolgt, bedeutet das nicht, dass er sicherer ist,“ heißt es in der Resolution. „Die Auswirkungen der DNA-Veränderungen lassen sich – angesichts der Komplexität des Genoms und seiner Wechselwirkungen mit anderen Elementen der Zelle und mit der Umwelt – nicht voraussagen“, schreiben die Organisationen.

Hintergrund der beiden Vorstöße ist, dass der Europäische Gerichtshof für den 25. Juli eine Entscheidung zur Einordnung der Neuen Gentechnik angekündigt hat. Damit steht der EU eine intensive Debatte über die bisher immer wieder verschobene rechtliche Regelung der Neuen Gentechnik bevor. „Es ist an der Zeit, dass die verantwortlichen Politiker auf EU- und Bundesebene nach dem Vorsorgeprinzip handeln und den großen mehrheitlichen Wunsch der Menschen nach verbindlichen Regeln für die Neue Gentechnik umsetzen“, sagte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.

VLOG/ARGE Gentechnik-frei: Offener Brief - Appell zur Regulierung der Verfahren der Neuen Gentechnik durch die EU (10.07.2017)

Resolution: Neue Gentechniken regulieren - Koalitionsvertrag umsetzen! (03.07.2018)