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Nationale Umsetzung des Opt-Out

- m Januar zog das EU-Parlament einen Schlussstrich unter einen langjährigen Prozess voller Debatten, Anläufen und Blockaden. Es beschloss, einen Kompromiss anzunehmen, den seine Vertreter mit dem Ministerrat ausgehandelt hatten: damit soll jeder EU-Staat künftig leichter den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen untersagen können. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in nationales Recht an. Der Verband Lebensmittel Ohne Gentechnik (VLOG) plädiert für möglichst umfassende und einheitliche Anbauverbote in Deutschland.

Der Beschluss zum „Opt-Out“ sieht vor, dass Mitgliedstaaten den Anbau von einzelnen gentechnisch veränderten Organismen oder ganzen Gruppen (z.B. jeder Gentech-Mais, alle herbizidresistenten Pflanzen) untersagen können. Anders als ursprünglich vorgeschlagen können die Regierungen vorher den jeweiligen Antragsteller um eine freiwillige Beschränkung bitten – sie müssen das aber nicht tun. Für ein Verbot müssen Gründe angegeben werden, beispielsweise agrarpolitische Ziele, wirtschaftliche Auswirkungen, die „öffentliche Ordnung“, aber nicht Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Für letztere ist weiterhin die EU-Lebensmittelbehörde EFSA zuständig.

Für Deutschland stellt sich die Frage, ob Verbote – beispielsweise für den kurz vor der Zulassung stehenden Dow/Dupont-Mais 1507 – für das ganze Bundesgebiet ausgesprochen werden oder ob jedes Bundesland selbst entscheidet. Der VLOG hält eine möglichst einheitliche Regelung für sinnvoll. Denn je kleiner die gentechnikanbaufreien Regionen sind, desto größer wird das Risiko von Verunreinigungen – damit steigt der organisatorische und finanzielle Aufwand, die Gentechnikfreiheit abzusichern.

Ein „Flickenteppich“ sollte also vermieden werden. Das hat auch Landwirtschaftsminister Christian Schmidt auf der Internationalen Grünen Woche bekräftigt. Sein Haus lässt jedoch offen, ob Berlin die Verantwortung zu übernehmen bereit ist. „Die Bundesregierung prüft diese Frage derzeit noch“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke. Außerdem prüfe das Ministerium ob weitere Vorschriften nötig sind, um die Koexistenz von Gentechnik und Nicht-Gentechnik zu regeln. Mit „den Vorarbeiten“ zur Umsetzung des Opt-Out sei bereits begonnen worden, es sei aber noch nicht klar, wann ein Entwurf in den Bundestag eingebracht werden könne. Zunächst muss die Richtlinie im EU-Amtsblatt erscheinen, gerechnet wird mit Ende Februar/Anfang März.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (14.01.15)

Reuters: EU und Deutschland rüsten sich gegen Genpflanzen aus USA (15.01.15)