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„Ohne GVO“-Kennzeichnung jetzt auch in der Schweiz
Das hat der dortige Bundesrat am 27. Mai 2020 beschlossen, nachdem das Parlament schon vor drei Jahren eine entsprechende Regelung gefordert hatte. Damit endet ein jahrelanges Tauziehen, über das auch der VLOG immer wieder berichtet hat.
„Ich freue mich sehr für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern! Auf diese Nachricht mussten sie lange warten“, kommentiert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting, „jetzt können sie endlich aktiv mit diesem Qualitätsmerkmal werben, das sie ohnehin bereits seit vielen Jahren erfüllen“. In der Schweiz hergestellte Lebensmittel tierischen Ursprungs erfüllen die „Ohne GVO“-Kriterien schon seit vielen Jahren, da dort weder Gentechnikpflanzen kommerziell angebaut noch gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt werden. In den Supermarktregalen konkurrieren die einheimischen Produkte mit Importware, bei der Gentechnik-Futter zu Einsatz kommen kann, ohne dass das erkennbar ist. „Es ist gut, dass dieser unfaire Wettbewerbsnachteil jetzt beseitigt ist und die Kundinnen und Kunden auch in der Schweiz direkt beim Einkauf entscheiden können, welche Landwirtschaft sie unterstützen wollen“, so Alexander Hissting.
Die Schweiz hat sich mit ihrer Regelung allerdings nicht einem Regulierungssystem eines seiner Nachbarländer Österreich, Frankreich oder Deutschland angeschlossen, sondern ein weiteres eigenes System eingeführt. „Der Flickenteppich an "Ohne Gentechnik"-Gesetzgebungen in Europa wird damit leider größer – und der grenzüberschreitende Handel von gentechnikfrei erzeugten Waren nicht einfacher“, bedauert Alexander Hissting.
Schweizer Bauer: Lebensmittel bald als «gentechfrei» deklariert
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) des Schweizerischen Bundesrats (provisorische Fassung)
Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LGV) des Schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
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