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Rechtsgutachten: Geplante Gentechnik-Deregulierung wäre rechtswidrig

- Die geplante und inzwischen im Trilog von Mitgliedsstaaten und EU-Parlament bestätigte Deregulierung für Neue Gentechnik (NGT) wäre laut einem neuen juristischen Gutachten rechtswidrig.

Rechtsanwält:innen Dr. Georg Buchholz und Tessa Krabbe, Fotos: GGSC

Zu diesem Schluss kommen die Rechtsanwält:innen Dr. Georg Buchholz und Tessa Krabbe von der Berliner Kanzlei GGSC, die sich im Auftrag des Bundes für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) mit der Thematik befasst haben.
Der in der neuen Verordnung vorgesehene Verzicht auf jegliche Risikoprüfung bei Gentechnik-Pflanzen der Kategorie „NGT 1“ verstößt dem Gutachten zufolge gleich zweifach gegen geltendes Recht: Er verletzt zum einen das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterläuft zum anderen auch die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention. Danach ist vor der Freisetzung aller gentechnisch veränderten Organismen (GVO) immer eine Risikoprüfung verpflichtend. Und sämtliche Arten von NGT gelten weiterhin als GVO, auch nach der geplanten Deregulierung.

Außerdem kritisieren die Anwält:innen, dass NGT-Produkte in Zukunft nur schwer als solche erkennbar wären, da nach der Deregulierung bei sogenannten „NGT 1“ nur noch eine Kennzeichnung bis zum Saatgut verpflichtend wäre. Daraus gewonnene Lebensmittel müssten dagegen nicht gekennzeichnet werden – „ganz egal, ob es sich um Babynahrung, Kekse oder Tiefkühlkost“ handle, so die Gutachter.

Wenn das EU-Parlament im Juni der „rechtswidrigen“ neuen Verordnung zustimmt, könnte ein Mitgliedstaat die Gültigkeit der Verordnung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen, so die Jurist:innen. Darauf sei im Sinne des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt zu hoffen. 

Dr. Georg Buchholz, Mitautor des Gutachtens, wird am 13.05.2026 beim Non-GMO Summit in seinem Konferenzbeitrag auf weitere rechtliche Aspekte der geplanten Gentechnik-Deregulierung eingehen.

Tagesspiegel Background: Verzicht auf Risikoprüfungen bei neuer Gentechnik ist rechtswidrig

BÖLW-Pressemitteilung: Rechtsgutachten: Neue-Gentechnik-Verordnung rechtswidrig