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Umstellung: „Ohne GenTechnik“ wird Gewährleistungsmarke

- Das „Ohne GenTechnik“-Siegel wird auf die neue Markenkategorie „Gewährleistungsmarke“ für unabhängige Standardgeber umgestellt. Alle „Ohne GenTechnik“-Lizenznehmer sind aufgefordert, dazu einmalig einen neuen Lizenzvertrag abschließen, und wurden bereits direkt informiert.

Bisher war das „Ohne GenTechnik“-Siegel als „Individualmarke“ geschützt. Die inzwischen speziell für Gütesiegel geschaffene „Gewährleistungsmarke“ passt jedoch weitaus besser und bietet unter anderem mehr Rechtssicherheit. Die Konditionen für Siegelnutzer ändern sich durch die Umstellung nicht, Wert und rechtliche Stellung des Siegels werden sogar verbessert.

Über 10 Jahre „Ohne GenTechnik“-Siegel

Das einheitliche Siegel (grüne Raute) ist bisher kennzeichenrechtlich durch Wort-Bildmarken geschützt, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bzw. der VLOG sind. Der VLOG vergibt exklusiv Lizenzen für die Nutzung des Siegels. Das Siegel wurde vor über 10 Jahren als Individualmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen.

Gewährleistungsmarke steht für Transparenz, Neutralität und Rechtssicherheit

2019 wurde die neue Kategorie „Gewährleistungsmarke“ speziell für die Vergabe von Gütesiegeln oder Prüfzeichen wie das „Ohne GenTechnik“-Siegel geschaffen. Sie zeichnet sich durch besondere Transparenz, Neutralität und umfangreiche Überprüfungs- und Überwachungspflichten für den Markeninhaber aus. Das nimmt der VLOG zum Anlass, das „Ohne GenTechnik“-Siegel beim EUIPO als Gewährleistungsmarke anzumelden.

VLOG wird alleiniger Markeninhaber

Das BMEL hat sich dagegen entschieden, die Markenanmeldung selber vorzunehmen, hat aber keine Einwände gegen eine Registrierung durch den VLOG. Die Marke wird folglich nicht mehr im Besitz der Bundesregierung sein. Wir empfehlen daher die Formulierung „staatlich initiiertes Siegel“ anstelle von „staatliches Siegel“ bei Hinweistexten auf Produktverpackungen oder sonstigen Werbematerialien. Genauere Informationen dazu folgen, wenn die Gewährleistungsmarke eingetragen ist. Der Markennutzungsvertrag zwischen BMEL und VLOG, in dem die Vergabe von Lizenzen zur Nutzung der Individualmarke "Ohne GenTechnik" durch den VLOG an Dritte geregelt war, wird damit substanzlos und läuft zum April 2022 aus.

Übergangszeit bis Ende 2021

Nach derzeitigem Stand sollte der Registrierungsprozess für die Gewährleistungsmarke gegen Ende 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin besteht die Unterlizenz an den bisherigen Individualmarken in den neuen Lizenzverträgen fort, bis sie mit Eintragung der Gewährleistungsmarke im Markenregister ersetzt werden. Durch diese Übergangsregelung im neuen Lizenzvertrag ist es nicht erforderlich, den Lizenzvertrag mit Markeneintragung erneut anzupassen.