Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Verschiedene Koalitionen sind möglich, darüber wird jetzt verhandelt. Für den "Ohne Gentechnik"-Sektor stehen in der neuen Legislaturperiode richtungsweisende politische Entscheidungen an. Das betont auch der deutsche Lebensmittelhandel.

Für viele Wählerinnen und Wähler war Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln auch 2021 ein wichtiges Thema bei der Wahl, wie eine VLOG-Umfrage gezeigt hat. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich in ihren Wahlprogrammen dazu geäußert. Jetzt gilt es, die entscheidenen Weichen im Bereich "Ohne Gentechnik" in den Koalitionsverhandlungen richtig zu stellen.

Fraktions-Befragung: Wie geht es weiter mit "Ohne Gentechnik"?

Wir wollten es genau wissen und haben deshalb den für das Thema fachlich zuständigen Vize-Vorsitzenden der bisherigen Bundestagsfraktionen außer der AfD kurz vor der Wahl sieben Fragen dazu gestellt, was die verschiedenen politischen Pläne in der Umsetzung ganz konkret für die Zukunft des "Ohne Gentechnik"-Sektors bedeuten würden.


Geantwortet haben Matthias Miersch (SPD), Oliver Krischer (Grüne), Gesine Lötzsch (Die Linke), Gitta Connemann (CDU) und die FDP-Parteizentrale. Die Antworten können Sie hier nachlesen und direkt miteinander vergleichen.

1. Wie werden Sie den Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft („Ohne Gentechnik“- und Bio-Sektor) in Zukunft sicherstellen – vor dem Hintergrund einer möglichen EU-Neuregelung der neuen Gentechnik, wie z.B. CRISPR/Cas?

Die SPD will die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass endlich auch in Deutschland die mit dem sog. Opt out von der EU vorgesehene Möglichkeit für nationale bundesweite GVO-Anbauverbote genutzt werden kann. Dies ist in der Vergangenheit immer wieder an der Union gescheitert. Die Anbauverbote müssen auch für neue Gentechniken gelten. Das ist ein Gebot den Vorsorgeprinzips. Denn das EuGH-Urteil von 2018 stellt eindeutig fest, das neue Gentechniken wie CRISP-Cas u.a. das gleiche Risikopotenzial für Umwelt und Gesundheit haben wie die „alte“ Gentechnik.

Der Schutz der gentechnikfreien Produktion ist uns ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund setzen wir uns für eine Beibehaltung der Regulierung neuer Gentechniken unter der Freisetzungsrichtlinie ein, wie sie der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil von 2018 bestätigt hat. Eine weitere Möglichkeit ist die Umsetzung der Opt-Out-Richtlinie in nationales Recht, die die neuen Gentechniken einschließen würde, um nationale Anbauverbote leichter durchzusetzen.

DIE LINKE macht sich seit jeher stark für eine konsequente Regulierung der Agrogentechnik und verteidigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass auch die so genannten neuen Züchtungsmethoden als Gentechnik behandelt werden. Eine Aktualisierung des Gentechnikrechts zur Berücksichtigung aller Risiken und zur Wahrung der Unabhängigkeit des Verfahrens ist überfällig. Dabei darf das Vorsorgeprinzip nicht aufgeweicht werden, denn gesundheitliche, ökologische oder sozio-ökonomische Risiken müssen konsequent verhindert werden.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

2. Ist aus Ihrer Sicht die von der EU-Kommission angestrebte Deregulierung für einige Gentechnik-Verfahren vereinbar mit dem Ziel „25 Prozent Ökolandbau bis 2030“ des „Green Deal“ der EU-Kommission?

Nein. Eine Deregulierung würde die Bedingungen für den Ökolandbau enorm erschweren.

Nein, da gentechnische Verunreinigungen sehr wahrscheinlich sind und der Umgang damit ungeklärt ist. Wenn Biolandwirt*innen ihre Ware wegen gentechnischer Verunreinigungen nicht als „bio“ verkaufen können, wird das Ökolandbauziel der EU-Kommission konterkariert.

Eine Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren würde das Ziel von mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, zu dessen Erreichung auch der Ausbau des Ökolandbaus beitragen muss, konterkarieren. Die Heilsversprechen der Gentech-Lobby sind noch nie aufgegangen. DIE LINKE will die Ursachen der Ausbeutung von Mensch und Natur beseitigen, dazu gehört ein Ende der konzernfreundlichen Agrarpolitik, die auch hinter den Bestrebungen zur Deregulierung der Agrogentechnik steht.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

3. Bei einer Deregulierung könnten künftig einige Gentechnik-Pflanzen und damit hergestellte Lebens- und Futtermittel nicht mehr kennzeichnungspflichtig und damit nicht mehr als Gentechnik erkennbar sein. Ist das aus Ihrer Sicht vertretbar?

Nein. Verbraucher*innen, Erzeuger*innen und die gesamte Lebensmittelbranche brauchen Transparenz und haben ein Recht auf Information. Transparenz ist notwendig zum Schutz der gentechnikfreien Produktion und zum Erhalt der Wahlfreiheit.

Nein, wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik drauf stehen. Deshalb setzen wir uns für eine umfassende Kennzeichnungspflicht ein – auch von mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren erzeugter Pflanzen und deren Produkten.

Nein, die Mehrheit der Verbraucher:innen lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Diese Verfahren bergen unvorhersehbare ökologische Risiken, die unumkehrbar sein können. Eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte ist daher in jedem Fall unerlässlich. Nachweisverfahren müssen entwickelt werden. Zwischenzeitlich kann eine Prozesskennzeichnung helfen.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

4. Wie können Durchsetzung und Vollzug des geltenden Gentechnikrechts sichergestellt werden bei in der EU nicht zugelassenen Pflanzen und Produkten, die mit neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas, ODM u.a. hergestellt wurden? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie dazu im Fall einer Regierungsbeteiligung umsetzen?

Wir werden die Entwicklung von Nachweisverfahren für die neuen Gentechniken forcieren, damit die Kontrolle gewährleistet werden kann. Bereits in der zu Ende gehenden Wahlperi-ode hat die SPD die Aufstockung der Mittel des Bundesumweltministeriums um 350.000 Euro für drei Jahre erreicht, die u.a. in die unabhängige Forschung zu ökologischen Auswir-kungen und Risiken des Einsatzes neuer Gentechniken und die Entwicklung von Nachweis-methoden fließen. Dieser Ansatz muss verstärkt werden. Zudem werden wir uns für ein internationales, öffentlich zugängliches Register einsetzen, das alle GVO enthalten soll, die freigesetzt, angebaut oder vermarktet werden.

In der EU nicht zugelassene Gentech-Pflanzen und -Produkte spüren die Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten, in Deutschland die der Bundesländer auf. Für die zwei einzigen außerhalb der EU im kommerziellen Anbau befindlichen neuen Gentech-Pflanzen – einer Sojapflanze mit reduziertem Fettsäuregehalt und einem herbizidtoleranten Raps – fehlen von den Behörden anerkannte, gerichtsfeste Nachweisverfahren. Wir GRÜNE erkennen erste Erfolge der Forschung an Nachweisen an und wollen die Nachweisforschung stärken. Ebenso müssen bestehende GVO-Register gestärkt und die Kooperation mit den Herstellern verbessert werden. Wir werden uns dafür einsetzen, ein  vorausschauendes Nachweis- und Identifizierungssystem auf EU-Ebene einzuführen, wie es das Bundesamt für Naturschutz vorschlägt.

DIE LINKE fordert eine deutliche Intensivierung der Mittel zur Erforschung und Implementierung von Nachweisverfahren für neue Züchtungstechniken. Darüber hinaus wollen wir eine Verfahrenskennzeichnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel statt einer Produktkennzeichnung, wie von liberal-konservativen Kräften gefordert. Dies begegnet der Problematik, dass in den Produkten das Verfahren mitunter kaum nachweisbar ist, allerdings das Verfahren ob seiner Risiken und Vorgaben transparente Kontrollen benötigt. Ein pro-aktives Kontrollsystem wird gebraucht, um das Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Die Finanzierung der Nachweisverfahren und deren Etablierung müssen auch durch die Unternehmen erfolgen, die neue Züchtungstechniken einsetzen wollen. Darüber hinaus muss es eine Offenlegungspflicht für neue Gentechnik-Verfahren geben und ein Nachweisverfahren Teil der Zulassung werden.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, die sogenannte „Kennzeichnungslücke“ zu schließen für Lebensmittel tierischer Herkunft, bei denen GVO-Futtermittel (kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003) eingesetzt wurden?

Ja. Wir setzen uns seit langem dafür ein, dass Lebensmittel von Tieren, die mit GVO-Pflanzen gefüttert wurden, kennzeichnungspflichtig werden. Verbraucher*innen haben ein Recht auf diese Information. Nur die GVO-Kennzeichnung für tierische Produkte ermöglicht den Verbraucher*innen, die mit großer Mehrheit GVO-Pflanzen auf dem Acker und im Essen ablehnen, solche Lebensmittel zu meiden und gentechnikfreie Alternativen zu wählen.

Ja.

Ja. DIE LINKE setzt sich für eine transparente GVO-Kennzeichnung ein, die auch die Fütterung mit GVO-Futtermitteln einschließt. Dies könnte auch ein Motor für Anbau, Verarbeitung und Vermarktung einheimischer Eiweißfuttermittel sein.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

6. Wie können Zulassungsverfahren für GVO in Lebens- und Futtermitteln aus Ihrer Sicht verbessert werden?

Gentechnisch verändertes Saatgut muss der unabhängigen Risikoforschung zugänglich gemacht werden, dies muss Zulassungsvoraussetzung werden. Die Methoden der Umweltrisikoprüfung müssen weiterentwickelt werden. Zudem müssen, möglichst auf EU Ebene, notfalls national, weitere standardisierte und validierte Analyseverfahren zum Nachweis von GVO entwickelt werden.

Die Zulassungsverfahren können verbessert werden, indem bei gentechnisch veränderten Pflanzen, die inzwischen oft mehrere Insektizide herstellen und gegen mehrere Herbizide resistent gemacht wurden, die Kombinationswirkungen dieser Gifte mit untersucht werden. Auch die Rückstände der Herbizide und ihre Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit werden bislang nicht berücksichtigt.

Ein erster wichtiger Schritt in Sachen Transparenz ist die Transparenzverordnung, die in Folge der EU-Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ in diesem Jahr in Kraft getreten ist. Künftig sollen Bürger*innen Zugang zu den Studien der Industrie bekommen und öffentliche Konsultationen sollen durchgeführt werden. Die Sachverständigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sollen in öffentlichen Ausschreibungen gefunden werden, um der häufigen Kritik ihrer Industrienähe zu begegnen.

Verbesserungswürdig bleibt, dass Behörden wie die EFSA in die Lage versetzt werden müssen, unabhängige wissenschaftliche Gutachten zu erstellen und die ihnen von der Industrie vorgelegten Forschungsergebnisse kritisch zu hinterfragen. Bislang können sie nur deren Plausibilität nachvollziehen. Die Zulassungsverfahren sind somit stark von den Forschungsergebnissen der Industrie selbst abhängig. Wir GRÜNEN fordern Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine Regulierung, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließt.

Wir brauchen komplett unabhängige Institutionen, die auch durch das Europäische Parlament kontrolliert werden können, und ein transparentes Verfahren, das alle Risiken zuverlässig erfasst. Darüber hinaus wollen wir, dass Deutschland sich in der EU für eine Prozesskennzeichnung stark macht.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

7. Welches konkrete Vorhaben im Bereich Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln würden Sie nach der Wahl im Fall einer Regierungsbeteiligung als erstes angehen?

Grundsätzlich wird sich die SPD auf allen Ebenen für die konsequente Beibehaltung des Vorsorgeprinzips einsetzen, ohne Abstriche bei Sicherheit, Transparenz und Wahlfreiheit.

Da auf EU-Ebene Deregulierungsbestrebungen u.a. mit fehlenden Nachweis- und Kontroll-möglichkeiten begründet werden, werden wir zunächst einen Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen legen (vgl. Antworten zu Punkt 4 und 6):

Bereits in der zu Ende gehenden Wahlperiode hat die SPD die Aufstockung der Mittel des Bundesumweltministeriums um 350.000 Euro für drei Jahre erreicht, die u.a. in die unabhängige Forschung zu ökologischen Auswirkungen und Risiken des Einsatzes neuer Gentechniken und die Entwicklung von Nachweismethoden fließen. Dieser Ansatz muss verstärkt werden. Wir werden daher die Entwicklung von Nachweisverfahren für die neuen Gentechniken forcieren, damit die Kontrolle gewährleistet werden kann. Zudem werden wir uns für ein internationales, öffentlich zugängliches Register einsetzen, das alle GVO enthalten soll, die freigesetzt, angebaut oder vermarktet werden. Gentechnisch verändertes Saatgut muss zudem der unabhängigen Risikoforschung zugänglich gemacht werden, dies muss Zulassungsvoraussetzung werden. Die Methoden der Umweltrisikoprüfung müssen weiterentwickelt werden. Ferner müssen, möglichst auf EU Ebene, notfalls national, weitere standardisierte und validierte Analyseverfahren zum Nachweis von GVO entwickelt werden.

Der wichtigste Bereich wäre die Stimme Deutschlands zur zukünftigen Regulierung neuer Gentechniken in Brüssel. Dort laufen die Gespräche im Rahmen der Folgenabschätzung für einen von der EU-Kommission favorisierten möglichen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gentechnisch verändert wurden und die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel.

Die gentechnikfreie klassische und ökologische Züchtung wollen wir mit höheren Forschungsmitteln stärken. Wir wollen den Anbau und den Handel mit gentechnisch veränderten Pflanzen auch aus neuen Gentechnikverfahren verbieten. Klonen von Tieren muss verboten bleiben. Wir wollen eine Kennzeichnung von importierten Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen hergestellt werden. Wir wollen den Anbau und den Handel mit sowie den Import von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Wir wollen uns für ein globales Moratorium über die Freisetzung von Gene-Drive-Organismen einsetzen. Verbunden mit dieser Zielrichtung setzen wir uns für geänderte EU-Regularien in Umsetzung des EuGH-Urteils wie oben ausgeführt ein. Dies muss deutsches Verhandlungsziel auf EU-Ebene sein.

Die FDP hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Wir Freie Demokraten wollen die Chancen der Biotechnologie stärker nutzen. Die Biotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen. Ihre Anwendungsbereiche sind vielfältig: Medizin (rote Biotechnologie), Pflanzenzüchtung beziehungsweise Landwirtschaft (grüne Biotechnologie) und Industrie (weiße Biotechnologie). Nicht zuletzt die Genschere „CRISPR-Cas9“ eröffnet völlig neue Möglichkeiten, da sie die Bearbeitung von DNA-Bausteinen in höchster Präzision ermöglicht. Mit Chancen und Risiken neuer Entwicklungen der Biotechnologie wollen wir offen und transparent umgehen. Wir lehnen pauschalisierende Verbote ab und fordern stattdessen eine faktenbasierte, ergebnisoffene Bewertung neuer Technologien. Mit einer Biotechnologie-Agenda wollen wir eine Grundlage für den Einsatz der Biotechnologie schaffen.

Wir wollen zudem, dass die Landwirtschaft auch in Zeiten des Klimawandels gesunde Pflanzen ernten kann. Wir fordern daher ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, sowie ein Update für das EU-Gentechnikrecht. Umweltdaten müssen europaweit einheitlich erhoben und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen verursachergerecht umgesetzt werden. Mittel für den Pflanzen- und Vorratsschutz schützen die Ernte auf dem Feld und im Silo. Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft erfordert die Verfügbarkeit innovativer Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen. Wir wollen die Zulassungsprozesse sicherstellen, um gesunde Ernten zu erhalten. Neue Züchtungstechniken bieten mit hochpräzisen und kostengünstigen biotechnologischen Eingriffen umweltfreundliche Lösungen, die von natürlichen Mutationen nicht zu unterscheiden sind. Widerstandsfähige Pflanzen können den Einsatz von Pflanzenschutz und Dünger erheblich verringern.

Gitta Connemann hat alle Fragen zusammen beantwortet:

Neue molekularbiologische Züchtungstechnologien können dazu beitragen, die Landwirtschaft umweltfreundlicher und wettbewerbsfähiger zu machen, Ernten stabil zu halten bei weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz und geringerem Wasserverbrauch. Die neuen Züchtungstechnologien sind nicht mit der grünen Gentechnik der Anfangszeit zu vergleichen, sondern sind viel zielgenauer. Es bedarf einer viel differenzierteren Betrachtung, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Daher wollen wir die Chancen nutzen und einen verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Einsatz der neuen Züchtungstechnologien ermöglichen. Heute ist aber die Zulassung und Nutzung von so gezüchteten Pflanzen in der EU kaum möglich, denn sie sind rechtlich bisher als Gentechnik eingestuft. Auch dann, wenn biologisch keine Artgrenzen übersprungen, sondern nur natürlich mögliche Veränderungen ausgelöst und beschleunigt werden. Wir setzen uns deshalb für eine Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Pauschalregelungen halten wir nicht für sinnvoll, sondern gefragt ist ein neuer differenzierter Regelungsrahmen. Dabei müssen Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet bleiben.

Die EU-Kommission will aufgrund der Defizite in der derzeitigen Regulierung Vorschläge für eine Neugestaltung des EU-Rechts mit Maßnahmen für Neue Züchtungstechnologien vorlegen. Diese gilt es abzuwarten. Uns ist wichtig, dass bei der Anpassung die Prinzipien Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip, Transparenz und Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsformen gewahrt bleiben. Wir werden uns im Novellierungsprozess mit den betroffenen Verbänden abstimmen.

In Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Angesichts der strengen Vorschriften ist damit auch in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das gilt auch für Pflanzen aus den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken, denn diese werden nach dem EuGH-Urteil auch derzeit innerhalb des bestehenden Gentechnikrechts reguliert. Diese Verfahren sind aber sehr präzise und haben nichts mehr mit den Verfahren der anfänglichen grünen Gentechnik zu tun. Die Risiken dieser Techniken und viele ihrer Produkte sind vergleichbar mit denen aus Verfahren der konventionellen Pflanzenzucht.

Angesichts der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Regulierungsunterschiede in verschiedenen Weltregionen sprechen wir uns für eine intensivere Befassung mit der Risikoregulierung einer möglichen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Forschungszwecken aus. Insbesondere sollten weniger mit Risiken belasteten neue genomische Verfahren anders behandelt werden als GVO. Hier sollte ein neues Gesetz die notwendige Klarheit schaffen und der Forschung den notwendigen Spielraum für die neue Züchtungstechnik geben.

Foto Matthias Miersch: Susie Knoll, Foto Gesine Lötzsch: Olaf Krostitz