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Anhörung: Regulierung muss als Chance verstanden werden

- Der Landwirtschaftsausschuss des Bundestages hat Sachverständige zur Regulierung der Neuen Gentechnik angehört. Deren Statements spiegelten die aktuelle Debatte wieder. Biotechnologen betonten die Chancen der neuen gentechnischen Verfahren. Naturschützer, Rechtswissenschaftler und Vertreter einer gentechnikfreien Landwirtschaft sprachen sich für das Vorsorgeprinzip und eine entsprechende strenge Regulierung aus.

So argumentierte Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), für eine angemessene, auf dem Vorsorgeprinzip orientierte Risikoabschätzung. Es sei kein tragfähiges Argument, dass durch Genome-Editing nur punktuelle Änderungen vorgenommen werden würden, denn bereits kleine Änderungen könnten große Auswirkungen haben. Auch seien die neuen Methoden nur vermeintlich präzise. „Untersuchungen zeigen, dass durch Genomeditierung ein Genom zusätzlich zur gewünschten Editierung auch an entfernteren Stellen, neben und direkt am Zielort in verschiedener Weise verändert werden kann“, schrieb die BfN-Präsidentin in ihrer Stellungnahme. Deshalb dürften aus der neuen Gentechnik hervorgegangene Organismen „nicht ungeprüft inVerkehr und in die Umwelt gebracht werden“. Regulierung müsse als Chance verstanden werden und nicht als Hinderung, denn dadurch werde die Wahlfreiheit gewährleistet und schaffe damit Vertrauen in der Bevölkerung. Auch die Medizin kenne eine starke Regulierung, sagte Jessel in der Anhörung.

Die Chancen der Neuen Gentechnik betonte die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie. Sie schrieb: „Eine Bewertung über die Chancen (Innovationsprinzip) und Risiken (Vorsorgeprinzip) sollte nicht pauschal erfolgen, sondern sich auf naturwissenschaftliche und damit differenzierte Einzelfallbewertungen stützen.“ Eine pauschale Regulierung, die alle Methoden des Genome Editing zur Gentechnik erkläre, würde Unternehmen in Europa und Deutschland im internationalen Wettbewerb schwer benachteiligen.

Eine wichtige Rolle in der Diskussion spielte die Frage der Nachweisbarkeit. Der Planzenphysiologe Stephan Clemens von der Uni Bayreuth schrieb in seiner Stellungnahme: „Pflanzen, die einfache, gezielt mit CRISPR-Cas erzeugte Veränderungen enthalten und in die keine fremden Gene eingefügt wurden, sind von Pflanzen konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden und genauso sicher.“ Rechtsprofessor Tade Matthias Spranger dagegen ging davon aus, dass die Unternehmen, die Neue Gentechnik nutzen, aus Eigeninteresse für eine Identifizierbarkeit ihrer Produkte sorgen würden. Denn nur, wenn die Anwendung ihrer Technik nachweisbar sei, könnten Patente ihre Schutzwirkung entfalten.

Spranger machte auch klar, dass Vorsorgeprinzip und Innovationsprinzip rechtlich nicht gleichwertig sind. Das Vorsorgeprinzip sei „ein Kardinalprinzip europäischen Umweltrechts“. Alle Einwände dagegen „verkennen, dass es sich – anders als das sogenannte ‚Innovationsprinzip’ – nicht um eine marketingtechnische Sprechblase, sondern um ein Rechtsprinzip handelt, das Bestandteil des ‚europäischen Verfassungsrechts’ ist.“

Anlass der Anhörung waren zwei Anträge von FDP und Grünen. Während die FDP ein „technologieoffenes Gentechnikrecht“ fordert, treten die Grünen dafür ein, neue Gentechniken im Sinne des Vorsorgeprinzips zu regulieren.

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Deutscher Bundestag: Sachverständige bewerten Auslegung des Gentechnikrechts zwiespältig (04.11.2019)