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„Genetischer Fingerabdruck“ ermöglicht Nachweistest für NGT-Pflanzen
Die EU-Beratungen zur Deregulierung von NGT-Pflanzen sind im vollen Gange. Würde die NGT-Gesetzesänderung in der EU so umgesetzt wie von EU-Kommission und Ministerrat geplant, kämen gentechnisch veränderte Pflanzen ohne entsprechende Kennzeichnung auf den Markt. Der Nachweis von Organismen, die mit neuen gentechnischen Verfahren verändert wurden, ist zentral für die Rückverfolgbarkeit in Lebensmitteln, allerdings noch nicht durchgehend möglich: Gerade bei winzigen Veränderungen im Erbgut, wie dem Austausch einzelner, in der DNA verteilter genetischer „Buchstaben“ (sogenannte SNVs), ist die Bestimmung bisher noch schwierig.
Nachweis kleinster gentechnischer Veränderungen in der DNA
Die Studie der staatlichen belgischen Forschungseinrichtung Sciensano entstand im Rahmen des EU-finanzierten Projekts DARWIN. Die Autor:innen entwickelten einen neuen Ansatz, um einen einzigartigen „genetischen Fingerabdruck” für solche bearbeiteten Organismen zu erstellen. Verwendet wurden Methoden zur vollständigen Analyse des Erbguts (Whole-Genome-Sequencing), künstliche Intelligenz und öffentlich zugängliche Genom-Datenbanken. Die SNVs konnten schließlich mit einem Hochdurchsatz-Sequenzierungsansatz im Genmuster der Reislinie nachgewiesen werden.
Verfahren nur mit detaillierten Genom-Informationen möglich
Als Proof of Concept wählten die Autor:innen Fraiture et al. eine CRISPR/Cas-9-editierte Reislinie mit einem einzigen veränderten DNA-Basenpaar. Für den Nachweis benötigten sie nicht nur die Informationen über die spezifische SNV, die mit CRISPR/Cas gewonnen wurden, sondern auch Informationen über den genetischen Hintergrund der Kulturpflanze. Laut den Wissenschaftler:innen der Studie sei das „Fingerabdruck“-Nachweisverfahren nur möglich, „wenn präzise und detaillierte Sequenzinformationen über den genomischen Hintergrund sowie eine große Datenbank mit bekannten Sorten verfügbar sind“.
Erst-Inverkehrbringer stehen in der Bringschuld
Nach den Plänen der EU-Kommission zur Deregulierung von NGT müssen Unternehmen, die diese gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Markt bringen wollen, anders als nach geltender Gesetzgebung, i.d.R. keine Nachweisverfahren, kein Referenzmaterial und keine detaillierten Informationen zur genetischen Veränderung hinterlegen. Gentechnik-Befürworter:innen argumentieren für eine solche Gesetzesänderung damit, dass NGT-Verfahren nicht nachweisbar seien. Die aktuellen Forschungsergebnisse untermauern hingegen, dass erst das Ausbleiben solcher Informationen die Entwicklung von Nachweisverfahren unnötig verkompliziert. VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting fordert daher: „Erst-Inverkehrbringer müssen auch bei einem geänderten Zulassungsverfahren verpflichtet werden, detaillierte Informationen über die gentechnischen Veränderungen zu veröffentlichen. Diese ermöglichen eine effiziente Rückverfolgbarkeit für Unternehmen entlang der Herstellungskette und schaffen Transparenz und Wahlfreiheit für europäische Verbraucher:innen.“
EU-Projekt DARWIN entwickelt NGT-Nachweisverfahren
Am DARWIN-Projekt beteiligen sich europaweit Wissenschaftler:innen verschiedener Institutionen, um innovative Nachweismethoden für Rückverfolgbarkeit und Transparenz bei Produkten aus neuer Gentechnik zu entwickeln. An dem EU-finanzierten Projekt sind 15 Organisationen aus 11 Ländern beteiligt, darunter auch der VLOG. Mit den geplanten neuen Verfahren soll es nicht nur möglich sein, bereits bekannte DNA-Sequenzen nachzuweisen (spezifischer Nachweis), sondern auch die Methode zu identifizieren, mit der die DNA-Veränderungen erzeugt wurden (unspezifischer Nachweis). Außerdem sollen im Rahmen von DARWIN digitale Lösungen zur Rückverfolgbarkeit entwickelt werden.
DARWIN Website (Englisch)
Nachweisverfahren für neue Gentechnik: DARWIN-Projekt beim VLOG-Forum vorgestellt
Start der Trilog-Verhandlungen zur Regulierung Neuer Gentechnik