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Mehrheitsposition der EU-Staaten: Großer Nachbesserungsbedarf bei NGT-Deregulierung
Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), kommentiert: „Was lange währt, wird nicht notwendigerweise gut. Es ist enttäuschend, dass Polen die Chance vertan hat, als EU-Ratspräsidentschaft einen vernünftigen Kompromiss zum kontroversen Thema ‚Neue Gentechnik‘ zu erzielen. Zwar können nun die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Ministerrat starten, aber unter denkbar schlechten Voraussetzungen.
Das EU-Parlament muss jetzt wenigstens seine 2024 verabschiedete Forderung nach einer durchgehenden Gentechnik-Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt durchsetzen. Eine Deregulierung ohne diese Mindestanforderung werden Verbraucher:innen und die Lebensmittelwirtschaft nicht akzeptieren. Weitere gravierende Folgen für die Wirtschaft sind noch völlig ungeklärt. Die Verhandlungsposition der Mitgliedsstaaten ist noch längst nicht die NGT-Deregulierung. Das Parlament kann dem so nicht zustimmen, und auch die Position einzelner Mitgliedsstaaten kann sich wieder ändern.“
94 Prozent der Erwachsenen in Deutschland wollen laut einer aktuellen Untersuchung der Bundesregierung eine Kennzeichnung auch für NGT-Lebensmittel. Hunderte europäischer Lebensmittelunternehmen von REWE Group über dm bis Alnatura fordern Regeln zu Transparenz und Koexistenz bei NGT.
Ein neues Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Georg Buchholz hat im Januar 2025 weitere gravierende Auswirkungen und Risiken der bisher geplanten NGT-Regulierung für den gesamten Lebensmittelsektor aufgezeigt. Dieses Gutachten beschäftigt die Branche derzeit intensiv. Die EU-Kommission hat bisher keine Antwort darauf gefunden.
New genomic techniques: Council agrees negotiating mandate - Consilium (Englisch)
Europäische Unternehmen fordern konsequente Gentechnik-Kennzeichnung
Özdemir unterstützt Forderungen nach Wahlfreiheit und Koexistenz
Naturbewusstseinsstudie 2023 des BfN (Dezember 2024), Aussagen zur Gentechnik-Kennzeichnung S. 104
Rechtsgutachten: Haftungsrisiken bei neuer Gentechnik nicht auf EU-Lebensmittelwirtschaft abwälzen!