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Entschädigung für verunreinigten Honig

- Der Freistaat Bayern zahlt 6.000 Euro Schadensersatz an einen Imker. Die Landesanstalt für Landwirtschaft hatte vor zehn Jahren Versuche mit dem gentechnisch veränderten Mais MON810 durchgeführt, der Imker konnte anhand von DNA-Proben eine Verunreinigung seines Honigs nachweisen. Verkaufen durfte er ihn nicht mehr.

Nach einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit schlossen Freistaat und Imker Karl-Heinz Bablok nun einen Vergleich. Laut Babloks Anwälten bekommt ihr Mandant aber nur rund die Hälfte der ihm entstandenen Kosten erstattet – er hatte auch in den Folgejahren DNA-Analysen durchführen lassen, um festzustellen, ob noch Gentechnik-Pollen im Honig enthalten war. Da die Proben negativ ausgefallen waren, wollte Bayern dafür nicht zahlen. Ebenso wenig für die Standortverlagerung der Bienenstöcke in diesen Jahren.

Nach Ansicht von Juristen und Imkerverbänden, die Bablok unterstützen, ist das Thema nicht erledigt. „Die geltenden Koexistenzregelungen erfüllen ihre Funktion jedenfalls für Imker nicht“, so die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. „Sie gewährleisten weder ausreichende Vorsorge noch einen angemessenen Ausgleich für Einträge genetisch veränderter Pollen.“

Zudem gelten in der EU und Deutschland nun andere Definitionen von Pollen. Dadurch kann im Honig auch Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sein, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss. Der Pollen muss nur als Lebensmittel zugelassen sein – beim MON810-Mais ist das mittlerweile der Fall.

Da die Verbraucher zunehmend gentechnik-freie Lebensmittel wünschen, können Imker das „Ohne GenTechnik“-Siegel, das der Verband Lebensmittel Ohne Gentechnik im Auftrag der Bundesregierung vergibt, nutzen. Nur Honige aus Regionen, in denen nachweislich keine gentechnisch veränderten Pflanzen wachsen, dürfen es tragen. Für Nebenerwerbsimker aus Deutschland gibt es ein vereinfachtes Verfahren, an das Siegel zu kommen. Damit können sich hiesige Imker von Importhonigen abheben, die auch aus Ländern mit Gentechnik-Landwirtschaft kommen.

Der Imkerverein Mellifera empfiehlt Imkern in Deutschland, das „Ohne GenTechnik“-Siegel für ihren Honig zu beantragen. Denn falls hierzulande wieder Gentechnik-Anbau stattfinden sollte, könnten die Imker, die dadurch das Siegel verlieren, einen „Vermarktungsnachteil beim Honigverkauf“ geltend machen und Schutzmaßnahmen einklagen.

VLOG: Siegelnutzung bei Honig

Mellifera e.V.: „Ohne Gentechnik“-Siegel für Honig

GGSC: Gentechnik im Honig: Bayern zahlt Schadensersatz (05.08.2015)