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Genome Editing: Bauernverband hält Gentechnikrecht für ungeeignet
Sorge macht ihnen vielmehr „die aktuell geführte Diskussion um die rechtliche Einordnung der neuen Züchtungsmethoden im pflanzlichen Bereich.“ Die neuen Züchtungsmethoden seien nicht mit der konventionellen Gentechnik vergleichbar. Deshalb sei auch der strenge Regulierungsrahmen des Gentechnikrechts ungeeignet. Zudem würde der erhebliche Aufwand für ein Zulassungsverfahren kleine und mittelständische Züchterunternehmen von den neuen Techniken ausschließen. Deshalb fordert der DBV: „Pflanzen, welche Veränderungen enthalten, die auch natürlich entstehen oder durch konventionelle Züchtungsmethoden erzeugt werden könnten, sollten nicht als gentechnisch veränderte Organismen eingestuft werden und bedürfen keiner speziellen Regulierung“. Nur dort, wo ein artfremdes Gen transferiert werde, solle das Gentechnikrecht greifen.
„Mit dieser Position erweist der Bauernverband den Landwirten und Verarbeitern, die auf Lebensmittel ohne Gentechnik setzen, einen Bärendienst“, kommentiert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting die Stellungnahme des DBV. Der VLOG hält eine strikte Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren für unverzichtbar. Würden sie aus dem Gentechnikrecht ausgenommen, könnten Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher sowie der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht gewahrt werden, heißt es in einem Positionspapier des VLOG vom Oktober 2016.
VLOG: Bundesregierung soll neue Gentechnikverfahren strikt regulieren (27.09.2017)