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Bundesregierung soll neue Gentechnikverfahren strikt regulieren
Sie wollen Pflanzen vom Gentechnikrecht ausnehmen, wenn die gentechnisch erzielte Veränderung theoretisch auch mit konventionellen Züchtungsmethoden erreichbar wäre und das eingebrachte Erbgut in der fertigen Pflanze nicht mehr nachweisbar ist. Mehrere Bio- und Umweltverbände haben die Bundesregierung in einem Brief aufgefordert, diesen Vorschlag abzulehnen und sich für eine strikte Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren nach Gentechnikrecht einzusetzen.
Den niederländischen Versuch, „jetzt schnell Pflöcke einzuschlagen und den neuen Gentechnik-Verfahren die Tore zu öffnen, weisen wir aus wissenschaftlichen, juristischen und politischen Gründen entschieden zurück“, erklärt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Position der Verbände. „Die Verfahren und die Produkte der neuen Gentechniken sind folglich einer Risikobewertung, einem Zulassungsverfahren, einer Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sowie einem Monitoring zu unterziehen“, heißt es deswegen in dem Schreiben der Verbände an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Die Haftungsregelungen beim Umgang mit GVO seien ebenso anzuwenden wie die europarechtliche Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen. Nur ein derartiges Vorgehen würde für alle Beteiligten langfristige Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
Auch der VLOG hält eine strikte Regulierung der neuen Gentechnik-Verfahren für unverzichtbar, weil derzeit nicht beurteilt werden kann, inwieweit die einzelnen Verfahren oder daraus hervorgehende Produkte als sicher anzusehen sind. Würden diese Verfahren aus dem Gentechnikrecht ausgenommen, könnten Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher sowie der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht gewahrt werden, heißt es in einem Positionspapier des VLOG vom Oktober 2016. Aufgrund der Fülle der zu erwartenden neuen gentechnisch veränderten Organismen käme es rasch zu einem weitgehenden Kontrollverlust der Behörden und das Vorsorgeprinzip würde außer Kraft gesetzt. Denn im Notfall könnten die von der Regulierung ausgenommenen Organismen nicht wieder aus der Umwelt und der Lebensmittelkette entfernt werden. „Aufgrund dieser Risiken erwarten wir von der neue Bundesregierung, dass sie neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas ohne Ausnahme dem Gentechnikrecht unterstellt“, sagt VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.
Verbändeschreiben: Kriterien zur rechtlichen Regulierung der Neuen Gentechnik-Verfahren (20.09.2017)
VLOG fordert strikte Regeln für neue Gentechnikverfahren (09.11.2016)