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VLOG fordert strikte Regeln für neue Gentechnikverfahren

- Vorhandene Gene an- oder ausschalten, neue Gene punktgenau einführen: Mit den neuen biotechnologischen Verfahren CRISPR-Cas oder Zinkfingernuklease scheint bei der Züchtung von Pflanzen und Tieren fast alles möglich: Der Weizen soll ohne Mehltau wachsen, die Gurke resistent sein gegen Viren. Ganz abgesehen davon, ob das wirklich funktioniert, ist es heftig umstritten, welche Regeln für Pflanzen und Tiere gelten sollen, die mithilfe dieser neuen Techniken gezüchtet wurden. Der VLOG hat sich jetzt klar positioniert: Die neuen Gentechnikverfahren müssen wie die bisher bekannten strikt geregelt werden. Die so gezüchteten Pflanzen und Tiere sind genauso als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu betrachten.

„Damit müssen für sie die gleichen Regeln gelten, die in der Europäischen Union bisher für GVO angewandt wurden“, erläutert VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting. Dazu gehöre vor allem die EU-Freisetzungsrichtlinie und die damit verbundenen Verordnungen. Danach müssen GVO, bevor sie freigesetzt oder in den Handel gebracht werden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bei dem die Risiken für Mensch und Umwelt bewertet werden. Außerdem müssen sie als solche gekennzeichnet werden, damit sie in der Produktionskette rückverfolgbar sind. Nur so können die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion geschützt und Transparenz und Wahlfreiheit für die Verbraucher gewährleistet werden, heißt es in dem Positionspapier des VLOG.

Der VLOG verweist darauf, dass auch vorliegende Rechtsgutachten, etwa des Rechtswissenschaftlers Prof. Tade Spranger, zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei den neuen Verfahren um regulierungspflichtige Eingriffe in das Erbgut handelt, die unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Die EU-Kommission selbst hat sich trotz mehrfacher Ankündigung in dieser Frage noch nicht positioniert. Jetzt hat ein französisches Gericht, dem eine Klage zu den neuen Züchtungstechniken vorliegt, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob sie nach der Freisetzungsrichtlinie als Gentechnik zu betrachten sind. Wann der EuGH entscheidet, ist offen.

Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bislang geprüft, ob ein gentechnischer Eingriff in einem Organismus anschließend noch als solcher erkennbar ist, oder das Ergebnis auch auf natürlichem Weg hätte zustande kommen können. Es wird also nach dem Produkt entschieden, ob ein GVO vorliegt, weniger nach dem Verfahren. Und trotz Kritik aus der EU soll das offenbar vorerst so bleiben. Darauf weist ein eilig eingefügter Zusatz im neuen Gentechnikgesetz hin, das vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Frage ist nur: Was passiert, wenn die EU-Instanzen irgendwann doch zu dem Ergebnis kommen sollte, dass mit den neuen Techniken GVO produziert werden. Und in Deutschland wären sie zu dem Zeitpunkt bereits ohne Kennzeichnung in Umlauf. „Dann haben gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ein echtes Problem. Eine Solche Situation gilt es unter allen Umständen zu verhindern.“, warnt Alexander Hissting. Diese GVO seien dann nicht mehr als solche zu identifizieren und könnten dementsprechend nicht mehr aus der Lebensmittelkette entfernt werden. 

VLOG Positionspapier neue Gentechnik Verfahren

Zum Verfahren vor dem EuGH; Infodienst Gentechnik