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Gentechnik-Kartoffel verboten
Das Gericht begründet sein Urteil mit Verfahrensfehlern. Die EU-Kommission hätte ein Gutachten, das sie von der für Risikobewertung zuständigen Lebensmittelbehörde EFSA eingeholt hatte, den nationalen Regierungen vorlegen müssen. Diese entscheiden in einem ständigen EU-Ausschuss über die Zulassung neuer Gentechnik-Organismen. Doch die Kommission tat dies nicht und erteilte stattdessen eigenmächtig die Genehmigung. Zu unrecht, wie die Richter nun entschieden.
Gegen die Zulassung von Amflora hatte Ungarn geklagt, unterstützt von den Regierungen Frankreichs, Österreichs, Luxemburgs und Polens. Deutschland hatte es hingegen noch Anfang 2013 abgelehnt, den Anbau der BASF-Kartoffel zu verbieten, wie dies einige Nachbarländer getan hatten. Hierzulande wuchs Amflora zuletzt 2011 auf dem Acker, allerdings nur auf 2 Hektar.
Durch die gentechnische Veränderung hat Amflora einen anderen Stärkegehalt – und sollte für die industrielle Stärkeproduktion eingesetzt werden. Sie erwies sich aber als Ladenhüter. BASF verlegte seine Gentechnik-Labore bereits Anfang letzten Jahres in die USA. Dieses Jahr zog der Konzern außerdem Zulassungsanträge für drei weitere gentechnisch veränderte Kartoffeln zurück. Begründet wurde das mit regulatorischen Hürden und drohenden Feldzerstörungen.
Gericht der EU: Pressemitteilung (13.12.13)
VLOG: BASF stoppt Zulassungsanträge für Gentechnik-Kartoffeln (29.01.13)