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Kommentar zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur rechtlichen Einstufung von neuen Verfahren der Pflanzenzucht

- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in der Rechtssache C‑528/16 ein Urteil gefällt. Danach gelten Pflanzen, die durch Mutagenese mit neuen Pflanzenzuchtverfahren wie z.B. CRISPR/Cas hergestellt wurden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Sie müssen wie andere GVO auch, vor Vermarktung ein Zulassungsverfahren durchlaufen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel müssen als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

Es kommentiert der VLOGGeschäftsführer, Alexander Hissting:

„Der EuGH hat ein wegweisendes und kluges Urteil gefällt. Er entscheidet im Sinne des gesunden Menschenverstandes und des Vorsorgeprinzips. Auch Pflanzen, die nach neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, müssen nach Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden. Verbraucher können sich auch in Zukunft sicher sein, dass Lebensmittel, die das ‚Ohne GenTechnik‘-Siegel tragen keine gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten und bei der Herstellung von Milch, Eier und Fleisch mit "Ohne GenTechnik"-Siegel auf Gentechnik-Pflanzen im Tierfutter verzichtet wurde – egal ob es sich dabei um die neue oder alte Gentechnik handelt. Der EuGH macht mit dem heutigen Urteil Umwelt und Verbraucher zu Gewinnern.“

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Herrn Hissting, Geschäftsführer des VLOG, Tel.: +49 177 41 42 042. Die Verbandsposition des VLOG zur rechtlichen Einstufung der neuen Pflanzenproduktionsverfahren aus 2016 finden Sie auf der VLOG-Homepage.