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Schleswig-Holstein verhängt Maßnahmen gegen Gentechnik-Raps
Das Unternehmen müsse regelmäßig vor Ort überprüfen, ob der von Monsanto entwickelte Gentechnik-Raps GT73, der in der EU zwar als Lebens- und Futtermittel verkauft, aber nicht angebaut werden darf, auf der betroffenen Fläche im nördlichsten Bundesland wächst und ihn nötigenfalls beseitigen, teilte das Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holsteins mit. Dabei macht das Ministerium Vorgaben für die Bodenbearbeitung. Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat, gegen den GT73 resistent ist, dürfen nicht verwendet werden. Zudem müssen in den fünf Jahren bis Herbst 2024 auch Raps und andere Kreuzblütler angebaut werden.
„Darüber hinaus behält sich das MELUND weitere Maßnahmen vor“, so die Mitteilung des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Zur Begründung heißt es, Raps bleibe im Boden mehrere Jahre keimfähig. „Mit den Nachsorgemaßnahmen soll verhindert werden, dass sich aus der unbeabsichtigten Aussaat die nicht zugelassene gentechnische Veränderung weiterverbreitet.“
Nach Angaben des Ministeriums wurde das gentechnisch verunreinigte Winterrapssaatgut auf sechs Parzellen von je etwa 20 Quadratmetern im Kreis Schleswig-Flensburg im Rahmen von Sortenversuchen ausgesät. Im März seien die jungen Pflanzen „vollständig vernichtet“ worden, bevor es zur Blüte kam.
Das verunreinigte Rapssaatgut der Monsanto-Marke Dekalb war vergangenes Jahr von Argentinien nach Europa gelangt. In Frankreich wurde es laut einem Bericht der Agentur Reuters unter Berufung auf Bayer France auf etwa 8.000 Hektar ausgesät, in Deutschland auf 2.500 bis 3.000 Hektar. Den betroffenen Landwirten, die ihre Felder umpflügen mussten, wollte Bayer demnach 2.000 Euro Entschädigung pro Hektar anbieten.
VLOG: Gentechnik im Saatgut: Bauern müssen Rapsfelder unterpflügen (11.02.2019)
Reuters: French, German farmers destroy crops after GMOs found in Bayer seeds (06.02.2019)