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Schweiz: Moratorium verlängert, Lockerungen abgelehnt

- Das Schweizer Parlament hat das seit 2005 bestehende Moratorium für einen kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen endgültig verlängert – vorerst bis 2021. Gleichzeitig haben die Abgeordneten die Versuche der Regierung zurückgewiesen, Bestimmungen im strengen Schweizer Gentechnikgesetz zu lockern. Damit ist eine seit Monaten andauernde Debatte beendet.

Die Regierung, der Bundesrat, wollte das Gentechnikgesetz in zwei Punkten liberalisieren. Er schlug vor, nach dem Auslaufen des Moratoriums Ende 2021 Gentechpflanzen kontrolliert einzuführen und sie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen. Um eine Vermischung von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu vermeiden, sollten bereits jetzt verschiedene Schutzbestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden. Ein Verbot in der Schweiz werde die weltweite Entwicklung nicht aufhalten können, argumentierte Umweltministerin Doris Leuthard für eine Zulassung des Anbaus. Dieser Vorstoß der Regierung wurde in beiden Kammern des Parlaments, im Nationalrat und im Ständerat, abgeschmettert. Allerdings fand auch der Vorschlag einer Ständeratskommission, das Moratorium gleich um acht Jahre zu verlängern, keine Mehrheit.

Wie bisher bezieht sich das Schweizer Moratorium nur auf den kommerziellen Anbau und lässt Freisetzungen zu Forschungszwecken zu. Der Bundesrat wollte die Auflagen für solche Freisetzungen lockern. Bisher durfte der freizusetzende GVO als Markergene "keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika" enthalten. Diesen Passus wollte der Bundesrat streichen und wurde dabei auch vom Ständerat unterstützt. Schließlich seien solche Resistenzgene in der EU und den USA bei Freisetzungen erlaubt und ein Verbot für den Forschungsstandort Schweiz ein Nachteil, argumentierten die Befürworter. Die Schweizer Allianz Gentechnikfrei (SAG) warnte hingegen vor einem sogenannten horizontalen Gentransfer. „Es ist denkbar, dass beim Verrotten von gv-Pflanzen auf dem Feld deren Markergen von Bodenbakterien aufgenommen und weiterverbreitet wird“, erläuterte die SAG. Schließlich stimmte der Ständerat mit knapper Mehrheit für die Beibehaltung des Verbots und machte damit den Weg frei, um das geänderte Gentechnikgesetz endgültig zu verabschieden. Neu aufgenommen in das Gesetz wurde zudem ein Umweltmonitoring über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen.

SAG: Auch der Ständerat stimmt für Verbot von Anitbiotikaresistenzgenen bei Freisetzungsversuchen (07.06.17)

Parlamentsunterlagen und –berichte zur Debatte um das Gentechnikgesetz

VLOG: Schweiz verlängert Gentechnik-Moratorium (09.12.2016)