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Schweiz: Parlament beschließt, die Gentechnikfrei-Kennzeichnung anzupassen
In der Schweiz kann ein Lebensmittel nur dann mit dem Hinweis „ohne Gentechnik hergestellt“ gekennzeichnet werden, wenn während des gesamten Herstellungsprozesses vollständig auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verzichtet wurde. Bei tierischen Lebensmittel genügt es deshalb nicht, wenn das Futter keine gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Auch Futtermittelzusätze wie Vitamine und Enzyme müssen gentechnikfrei sein.
Aus Sicht von Jaques Bourgeois, Präsident des Schweizer Bauernverbandes und Initiator des Parlamentsbeschlusses, entsteht daraus ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Landwirtschaft. Diese habe sich für eine Ernährung des Nutzviehs mit GVO-freien Futtermitteln entschieden. Doch wegen der Zusätze, die sehr häufig mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, könnten die tierischen Lebensmittel meist nicht als gentechnikfrei deklariert werden. Umgekehrt müsse bei ausländischen tierischen Produkten nicht deklariert werden, dass Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet wurden. Wegen der fehlenden Gentechnikfrei-Auslobung sei dieser Qualitätsunterschied für die Konsumenten nicht erkennbar.
„Der Bundesrat wird beauftragt, das geltende Recht anzupassen, damit ohne Gentechnik hergestellte Lebensmittel in der Schweiz auf ähnliche Weise gekennzeichnet und damit in Wert gesetzt werden können wie in unseren Nachbarländern“, heißt es in dem Beschluss des Ständerats. Er weist auch noch eigens auf die Bedeutung einer Kennzeichnung bei tierischen Lebensmitteln hin. Umsetzen muss die geforderte Anpassung das Schweizer Innenministerium. Das hatte bereits 2014 einen ersten Anlauf versucht, der jedoch auf soviel Kritik stieß, dass das Vorhaben eingestellt wurde. Der Schweizer Bauer schreibt deshalb vorsichtig: „Bundesrat Alain Berset zeigte sich am Dienstag gewillt, einen neuen Versuch zu starten. Es werde eine erneute Anhörung geben.“
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