News

Verunreinigungen in Ohne-Gentechnik-Lebensmitteln sind selten

- In Lebensmitteln, die als ‚Ohne Gentechnik’ oder ‚Bio’ gekennzeichnet sind, finden sich deutlich weniger Spuren gentechnischer Verunreinigungen als in herkömmlichen Lebensmitteln. Das ergab der vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA) vorgelegte Bericht Gentechnik und Lebensmittel 2017 mit Messergebnissen aus Baden-Württemberg.

Insgesamt 553 Lebensmittelproben hatte das CVUA 2017 auf Bestandteile gentechnisch veränderter (gv-) Pflanzen untersucht, davon waren 33 positiv. 24 davon betrafen Verunreinigungen in Sojaprodukten, insbesondere in Milch- und Fleischersatzprodukten und Veggie-Fertiggerichten sowie in Sportlernahrung. Sieben Funde entfielen auf Pollen von gv-Raps oder gv-Soja in Honig, auch eine Maisprobe war verunreinigt. In einer Fruchtkonserve fand das Labor Spuren von gv-Papaya. Bei fast allen positiven Proben „handelte es sich um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen, zumeist in sehr geringen Spuren unter 0,1 %“, schrieb das CVUA. In anderen Lebensmitteln wie Reis, Leinsamen, Zuckerrüben, Tomaten oder Lachs waren keine Verunreinigungen nachweisbar.

Für die Jahre 2013 bis 2017 hat das CVUA bei Soja-Proben die Ergebnisse zusammengezählt: Bei herkömmlichen Proben waren in 29 Prozent der Fälle Verunreinigungen nachgewiesen worden, in 5,8 Prozent über dem Bestimmungsgrenzwert von 0,1 Prozent. Bei „Ohne Gentechnik“-Produkten lag die Quote der nachweisbaren Verunreinigung bei 18 Prozent und bei Bio-Lebensmitteln bei 16 Prozent. Bei Bio- und "Ohne Gentechnik"-Lebensmitteln lag sie aber immer unter 0,1 Prozent. Ein Grund dafür dürfte sein, dass Unternehmen, die sich der gentechnikfreien Produktion verpflichtet haben, beim Rohstoffeinkauf und der Qualitätssicherung noch sorgfältiger arbeiten.

Zusätzlich zu fertigen Lebensmitteln sucht das CVUA auch in seinem Ernte-Monitoring nach gentechnischen Verunreinigungen. 2017 zog die Behörde bei landwirtschaftlichen Erfassungsstellen und Mühlen insgesamt 218 Proben von Mais, Soja, Raps, Leinsaat und Zuckerrüben. Alle waren ohne Befund.

Aus den durchwegs sehr geringen Spuren von Verunreinigungen zieht das CVUA eine rechtlich relevante Schlussfolgerung: Da bei den Untersuchungen von Lebensmitteln auf Sojabasis in Deutschland kaum mehr GVO-Anteile über 0,2 Prozent festgestellt würden, „ist daher davon auszugehen, dass höhere Anteile ‚technisch zu vermeiden’ sind.“ Das bedeutet, dass bereits gv-Sojaanteile von mehr als 0,2 Prozent zu einer Kennzeichnungspflicht führen würden. Das EU-Recht legt hier als Grenze 0,9 Prozent fest, allerdings nur, sofern die Verunreinigungen „technisch unvermeidbar“ oder „zufällig“ sind.

CVUA Freiburg: Gentechnik und Lebensmittel 2017 - die Untersuchungsergebnisse aus Baden-Württemberg (26.04.2018) 

CVUA Freiburg: Gentechnik Erntemonitoring 2017 – wieder keine Auffälligkeiten (25.0.2018)

VLOG: Monitoring-Berichte: Gentechnische Verunreinigungen gehen zurück (16.08.2017)